Incoterms: EXW vs. FCA
#1536
24.02.2004 14:52
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Anonym
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Hallo,
wir versenden Gefahrgut (Klebstoffe) und verladen ua. mit der Lieferbedingung EXW (ex works, ab Werk). Dürfen wir das überhaupt oder müssen wir selber das Gefahrgut dem Frachtführer übergeben, sprich das Fahrzeug beladen (was wir effektiv auch tun), was dem Incoterm FCA (Free Carrier) entspräche?
Danke und Gruß,
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Re: Incoterms: EXW vs. FCA
#1537
24.02.2004 15:01
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Willi_Pape
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Hallöchen, warum sollt Ihr das nicht dürfen? Der Verkauf EXW bzw. FCA hat ja mit dem Gefahrgutrecht nichts zu tun und besagt nur, wer die Fracht bezahlt. Da ihr die Beladung vornehmt, seit ihr gemäß § 9 GGVSE als Verlader genannt und habt auch die Pflichten die dort erwähnt sind. Ob ihr auch noch Absender oder Auftraggeber des Absenders seit, kommt darauf an ob ihr mit dem Beförderer ein Beförderungsvertrag abschließt.
Mit freundlichem Gruß Willi Pape
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Re: Incoterms: EXW vs. FCA
[Re: Willi_Pape]
#1538
25.02.2004 11:04
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Anonym
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Hsllo Herr Pape,
vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich bin davon ausgegangen, daß wir - weil es ja gefährliche Güter sind, die wir herstellen - auch automatisch Verlader (=FCA) sein müssen. EXW bedeutet ja auch, die fertig verpackte u. etikettierte Ware lediglich dem Beförderer zum Verladen hinzustellen und daß dieser die Ware selber in das Beförderungsmittel verlädt. Also, das Problem ist, daß wir zwar EXW als Lieferbedingung in den Dokumenten aufführen, faktisch aber gemäß FCA selber verladen, weil wir das als Absender gefährlicher Güter vielleicht sogar müssen!?
Bis dahin,
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Re: Incoterms: EXW vs. FCA
#1539
25.02.2004 13:01
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Willi_Pape
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Hallo Herr Sacrè, sie müssen als Absender doch nicht automatisch selbst verladen. In der GGVSE §2 sind die einzelnen Verantwortlichen aufgezählt. Dort heisst es: Absender ist das Unternehmen, das selbst oder für einen Dritten gefährliche Güter versendet. Erfolgt die Beförderung auf Grund eines Beförderungsvertrages, gilt als Absender der Absender gemäß diesem Vertrag.
Verlader ist das Unternehmen, das die gefährlichen Güter verlädt. Verlader ist auch das Unternehmen, das als unmittelbarer Besitzer das gefährliche Gut dem Beförderer zur Beförderung übergibt oder selbst befördert.
Daraus ergibt sich meiner Meinung nach, das es egal ist ob sie ihr Material nur abstellen und der Beförderer verlädt oder ob sie selbst verladen. Sie müssen die Pflichten des Verladers aus §9 GGVSE einhalten.
Mit freundlichem Gruß Willi Pape
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Re: Incoterms: EXW vs. FCA
[Re: Willi_Pape]
#1540
15.03.2004 18:31
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Anonym
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Hallo Herr Pape,
melde mich wieder. Nach GGVSE §9 ist es doch besser, wenn wir selber gemäß FCA verladen, da wir als Verlader sowieso auf die dort genannten Pflichten achten müssen. Wenn wir EXW lieferten, dann müßten wir beim Verladen alles kontrollieren, den Fahrer belehren, ihn auf gefährliche Stoffe hinweisen etc., ihn aber selber verladen lassen - und das ist Quatsch. Ich glaube, die wenigsten machen sich Gedanken darüber, was die Incoterms wirklich bedeuten. Im Endeffekt geht es darum, wer haftet, wenn während des Beladens etwas schief läuft.
Danke u. Gruß,
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LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
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