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Restmenge Diesel #1561 05.03.2004 21:35
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Hallo an alle,



Unsere Firma transportiert Diesel und Biodiesel im Tankwagen (TKW). Wenn wir alle Kammern mit Biodiesel geladen haben ist es eigendlich kein Gefahrguttransport. In der Regel ist in der Pumpe mit Zuleitung und in den Schlauchtrommeln noch Diesel. Umgerechnet sind es keine 1000 Punkte, aber es ist ja auch eigentlich keine Verpackung. Muss das Fahrzeug gekennzeichnet werden, oder nicht?



Danke im vorraus mario




Re: Restmenge Diesel #1562 06.03.2004 11:03
Registriert: Jan 2002
Beiträge: 186
Wilhelm Kassing Offline
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Registriert: Jan 2002
Beiträge: 186
Guten Morgen Mario,

die "1000 Punkte Regel" aus dem Unterabschnitt 1.1.3.6 ADR ist nur für Versandstücke und IBC anwendbar.



Leere aber noch ungereinigte Tankfahrzeuge unterliegen u.a. der kennzeichnungspflicht.

Erst wenn die Tankfahrzeuge leer, gereinigt und ggf. entgast sind, ist die Gefahrgutkennzeichnung zu entfernen bzw. zu verdecken.

Denken Sie bitte auch an Beförderungspapier für ein "LEERES TANKFAHRZEUG" und GGAV Ausnahme Nr. 18



Grüsse aus Wadern



W.Kassing



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