Verwendung von BK-Containern für Schüttgut
#15711
30.09.2012 14:29
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King_Louie_21
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Hallo zusammen,
zwei Fragen zur Verwendung von BK-Containern für Schüttgut:
1. Entspricht ein BK1/BK2-Container der Definition für Großcontainer, wenn der BK1/BK2-Container ein Volumen > 3 cbm hat? Ist es zulässig, solche BK1/BK2-Container für UN 1325, VG III einzusetzen? In Spalte 10 der Zentraltabelle ist für UN 1325, VG III kein BK-Code angegeben, in Spalte 17 steht der Code VV1 für den Transport in loser Schüttung. Gem. VV1 dürfen sowohl geschlossene wie auch bedeckte Großcontainer eingesetzt werden. BK1/BK2-Container > 3 cbm erfüllen meiner Meinung nach auch die Anforderungen gem. VV1. Im Beförderungspapier müsste ich dann den nach Abs. 5.4.1.1.17 ADR vorgeschriebenen Satz unbedingt weglassen, weil in diesem Fall ja ausschließlich nach VV1 gefahren werden darf. Interpretiere ich das richtig?
2. Für UN 3077, VG III ist sowohl BK1/BK2 wie auch VV1 möglich. Muss bei Verwendung eines BK-Containers der nach Abs. 5.4.1.1.17 ADR vorgeschriebene Satz ins Beförderungspapier zwingend eingetragen werden oder darf er weggelassen werden? Ich könnte doch behaupten, dass ich den BK1/BK2-Container im Sinne der VV1 als Großcontainer einsetze und Abs. 5.4.1.1.17 ADR gilt dann nicht. Lese ich das richtig?
Schöne Grüße.
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Re: Verwendung von BK-Containern für Schüttgut
[Re: King_Louie_21]
#15712
01.10.2012 20:09
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Gerald
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Hallo King_Louie_21, 1. Entspricht ein BK1/BK2-Container der Definition für Großcontainer, wenn der BK1/BK2-Container ein Volumen > 3 cbm hat? Nach Abschnitt 1.2.1 unter Container/Großcontainer ja, da Größer 3 cbm. Wenn ich die Vorschrift richtig lese, dann gibt es CSC Container und BK1/BK2 Container. Wenn in Spalte 10 BK1/BK2 steht, dann kann ich diesen einsetzen, aber im Beförderungspapier muss der Hinweis nach 5.4.1.1.17 stehen, weil in 6.11.4 steht, das dieser Container keine Container nach CSC sind. Steht in Spalte 10 kein BK1/BK2, dann darf ich ein solchen nicht einsetzen, und es muss einer nach CSC genommen werden. Die VV in Spalte 17 sagen nur, was ich bei loser Schüttung zu beachten habe.
Zuletzt bearbeitet von Gerald; 01.10.2012 20:10.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Verwendung von BK-Containern für Schüttgut
[Re: Gerald]
#15713
01.10.2012 22:08
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King_Louie_21
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Hallo Gerald,
Danke für Deinen Beitrag.
OK, jetzt ist schon mal klar, dass der BK1/BK2-Container > 3 cbm ein Großcontainer ist. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/cool.gif" alt="" />
Aber darf ich einen solchen "BK-Großcontainer" für UN 1325, VG III einsetzten, obwohl in Spalte 10 der Gefahrguttabelle kein BK-Code genannt ist?
Im Rahmen der VV1-Vorschrift darf ein normaler Großcontainer verwendet werden. Aus meiner Sicht könnte es sich dabei z.B. um einen Kippsattelauflieger mit Pendelklappe handeln, der weder über eine BK-Zulassung noch über ein CSC-Zertifikat verfügt.
Wenn ich nun einen BK-Container einsetzen möchte, dann würde dies im Sinne eines einfachen Großcontainers im Rahmen der VV1-Vorschrift erfolgen und nicht im Sinne der BK-Vorschriften. Und konsequenterweise muss ich dann die Angabe nach 5.4.1.1.17 im Beförderungspapier weglassen, selbst wenn der Großcontainer über eine BK-Zulassung verfügt, oder?
Oder darf ich für UN 1325, VG III nur einen CSC-Container einsetzen?
Mein Problem besteht letztendlich wohl darin, dass ich nicht richtig erkennen kann, ob und welcher Zusammenhang zwischen BK-Anweisungen in Spalte 10 und VV-Vorschriften in Spalte 17 besteht. Vielleicht kann mir das jemand aufdröseln?
Schöne Grüße.
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Re: Verwendung von BK-Containern für Schüttgut
[Re: King_Louie_21]
#15714
22.10.2012 15:57
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Winklhofer
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Servus King_Louie_21,
da gibt es nichts aufzudröseln. BK-Container sind zulässig, wenn die allgemeinen Vorschriften nach 7.3.1 ADR und die Vorschriften nach 7.3.3 ADR eingehalten sind. In diesem Fall (VV1) sind geschlossene Container oder bedeckte Großcontainer vorgeschrieben. BK1/BK2-Container entsprechen diesen Vorgaben. Somit ist deren Verwendung zulässig. Es sind daher auch keine Angaben im Beförderungspapier erforderlich oder CSC-Container zu verwenden.
Die BK-Container sind im Übrigen der Harmonisierung geschuldet. Sie kommen aus dem IMDG-Code. Das ist auch der Grund, warum im ADR etliche UN-Nummern zwar für die Beförderung in loser Schüttung zugelassen sind (VV), aber in Spalte 10 eine BK-Codierung fehlt.
Beste Grüße aus Ulm Alfred Winklhofer
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LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
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