Hallo Gefahrgutkolleg(inn)en,
im Unterabschnitt 4.1.1.19 ADR/RID wird das Assimilierungsverfahren für PE-Verpackungen beschrieben [Nachweis der chemischen Verträglichkeit von Verpackungen, einschliesslich Grosspackmittel (IBC), aus Kunststoff durch Assimilierung von Füllgütern zu Standardflüssigkeiten].
Im IMDG-Code konnte ich dazu nichts finden. Kann mir jemand die Fundstelle im IMDG-Code nennen? Oder darf das Assimilierungsverfahren für den Seetransport nicht angewendet werden?
Schöne Grüße.