Moin, moin,
bei der Beförderung von Gefahrgut/Abfall ist der Begriff "Abfall" hinter der UN-Nr. ein Pflichteintrag. Nun werden Kampfmittel zur Beseitigung befördert. Demnach müsste im mitgegebenen Beförderungspapier auch der Begriff "Abfall" auftauchen?! Nun findet das Kreislaufwirtschaftsgesetz bei der Beförderung usw. von Kampfmitteln keine Anwendung. Dann könnte man auch argumentieren, Kampfmittel kein Abfall also auch kein Eintrag im Beförderungspapier!
Wie seht Ihr das?
Gruß
Udo