Hallo,
gemäß DGMK (Deutsche Wissenschaftliche Gesellschaft für Erdöl, Erdgas und Kohle e.V.) Forschungsbericht Nr. 562 auf das sich die Länder beziehen, ist der "kleine" Tank mit dem Additiv mit Gefahrzettel und UN Nummer zu kennzeichnen und zwar so, dass die Kennzeichnung auch von außen sichtbar ist.
Für diesen Tank (meist in Form eines Bierfasses) ist allerdings eine spezielle Bescheinigung der Abnahme erforderlich. Auch müssen die Dokumente auf dieses Additiv abgestellt sein.