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Welche ist die richtige zuständige Behörde? #15783 19.10.2012 10:05
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Ernest Offline OP
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Beiträge: 62
Hallo,

ich habe einen Stoff mit drei Gefahren und der Stoff ist nicht in Tabelle 4.1A aufgeführt.
Daher benötige ich nach 3.10.1 "Überwiegende Gefahr, Tabelle" die Beurteilung einer zuständigen Behörde des Abgangsstaates.
Im konkreten Fall ist der Abgangsstaat Deutschland.
An wen genau muß ich mich nun wenden?

Kann mir hier jemand helfen?

Ich wünsche schonmal ein schnönes Wochenenende!
Grüsse
Ernest

Re: Welche ist die richtige zuständige Behörde? [Re: Ernest] #15784 19.10.2012 10:34
Registriert: Aug 2003
Beiträge: 2,068
Claudi Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Aug 2003
Beiträge: 2,068
Hallo,

schau mal ins IATA-Buch in den Anhang D, da stehen die zuständigen Behörden drin.
Ich würde mich dementsprechend zuerst an das LBA wenden, ggf. verweisen sie dich an die BAM.


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