Hallo,
ich habe einen Stoff mit drei Gefahren und der Stoff ist nicht in Tabelle 4.1A aufgeführt.
Daher benötige ich nach 3.10.1 "Überwiegende Gefahr, Tabelle" die Beurteilung einer zuständigen Behörde des Abgangsstaates.
Im konkreten Fall ist der Abgangsstaat Deutschland.
An wen genau muß ich mich nun wenden?
Kann mir hier jemand helfen?
Ich wünsche schonmal ein schnönes Wochenenende!
Grüsse
Ernest