Ich zitiere mich mal selbst:

"ich habe mir grad mal 3.1.2.5 ADR und 3.1.2.8.1 ADR durchgelesen und komme zu folgendem Ergebnis:

a) UN 4711 WACKERSTEINE, N.A.G., GESCHMOLZEN (Granit, Basalt)

Sieht zwar komisch aus, aber...

In 3.1.2.5 steht: wenn geschmolzen, muss die offizielle Benennung (gemäß 3.1.2.1 das, was in GROSSBUCHSTABEN steht), um "GESCHMOLZEN" ergänzt werden. Damit wird "WACKERSTEINE, N.A.G., GESCHMOLZEN" die neue vollständige offizielle Benennung.

Der Gefahrauslöser wird gemäß 3.1.2.8.1 unmittelbar ***nach*** der offiziellen Benennung in Klammern angegeben."