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Versand von Autostarterbatterien UN 2794 #15823 02.11.2012 18:34
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Cliff Offline OP
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Hallo,

Ich habe über die suche nichts gefunden und habe eine Frage ich arbeite in einem Lager und übernehme immer mehr die Aufgabe des Lagerleiters.

Wir haben nun Autobatterien mit ins Sortiment genommen die unter UN 2794 fallen sollten Sie wurden nun in Kartons versended auf denen

die Gefahrengruppe 8 ,un Nummer 2800 und und Nummer 2794 sowie die aufrecht Pfeile waren...

Soweit sogut mich hat gestört das 2 UN Nummern auf dem Karton waren aber immer nur eine Batterie also nur eine UN Nummer darin sein kann.

Ebenfalls bin ich der Meinung das ich mit dem Zeichen für Klasse 8 ein Gefahrgut nach ADR aus diesem Karton mache und ADR Begleitpapiere erforderlich sind.

soviel bisher

Ich habe nun in der ADR geblättert und habe die Kartons von Aussen mit den Aufrechtpfeilen versehen und dem Schriftzug Achtung gefüllte Akummulatoren

desweiteren habe ich eine Lüftungsöffnung mit einem Stopfen versehen und eine Lüftungsöffnung mit einer Transportsicherung (einem Aufkleber)versehen die Batterien in einem 120 my starken hdpe Beutel eingepackt und extrem gut gepolstert verpackt

und auf den Lieferschein folgenden Satz geschrieben "Beförderung erfolgt nach Sondervorschrift 598 Abs. a) des ADR. Die Vorschriften des ADR einschliesslich der Anlagen A+B finden daher keine Anwendung

meine Frage ist hab ich nun alles richtig gemacht ?
Ich werde meiner Firma raten mir zur Beförderung einen ADR Lehrgang zu sponsoren <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smile.gif" alt="" /> ich hab nur den Grundschein mit Erweiterung Tank <img src="/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" />

Re: Versand von Autostarterbatterien UN 2794 [Re: Cliff] #15824 02.11.2012 21:21
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Magnum Offline
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Hallo Cliff,

zur Beurteilung der Versand- und Kennzeichnungsvorschriften brauchen wir erstmal die tatsächliche Klassifizierung Deiner Batterien. Das steht in dem Sicherheitsdatenblatt für diese Teile.


Aus dem schönen Ruhpolding grüßt

Magnum
Re: Versand von Autostarterbatterien UN 2794 [Re: Cliff] #15825 03.11.2012 13:31
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King_Louie_21 Offline
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Hallo Cliff,

wenn die von Dir bereits erwähnte Sondervorschrift 598 eingehalten wird, bist Du von den gesamten Gefahrgutvorschriften des ADR/RID/ADN freigestellt. Die Sondervorschrift 598 (Abschnitt 3.3.1 ADR/RID/ADN) gilt sowohl für UN 2974 [BATTERIEN (AKKUMULATOREN), NASS, GEFÜLLT MIT SÄURE] wie für UN 2800 [BATTERIEN (AKKUMULATOREN), NASS, AUSLAUFSICHER]:

"Folgende Batterien unterliegen nicht den Vorschriften des ADR/RID/ADN:
a) Neue Batterien, wenn:
- sie gegen Rutschen, Umfallen und Beschädigung gesichert sind;
- sie mit Trageeinrichtungen versehen sind, es sei denn, sie sind z.B. auf Paletten gestapelt;
- sie aussen keine gefährlichen Spuren von Laugen oder Säuren aufweisen;
- sie gegen Kurzschluss gesichert sind.
b) Gebrauchte Batterien, wenn:
- ihre Gehäuse keine Beschädigung aufweisen;
- sie gegen Auslaufen, Rutschen, Umfallen und Beschädigung gesichert sind, z.B. auf Paletten gestapelt;
- sie aussen keine gefährlichen Spuren von Laugen oder Säuren aufweisen;
- sie gegen Kurzschluss gesichert sind.
«Gebrauchte Batterien» sind solche, die nach normalem Gebrauch zu Zwecken des Recyclings befördert werden."


Ein Vermerk "Sondervorschrift 598 ADR" im Lieferschein ist zwar nicht vorgeschrieben, aber durchaus sinnvoll als Hinweis an nachgeschaltete Beförderer im Stückgutverkehr oder um z.B. die Abwicklung im Rahmen einer Straßenkontrolle zu beschleunigen.

Antwort auf
meine Frage ist hab ich nun alles richtig gemacht ?
- Wurden die Batterien gegen Kurzschluss gesichert? Siehe hierzu auch den Thread Polkappen für Bleiakkus.
- Stehen die Kartons mit den Batterien auf Paletten bzw. sind Trageeinrichtungen vorhanden?
- Beim Polstermaterial würde ich darauf achten, dass es sich um Inertmaterial handelt (in Anlehnung an die Verpackungsvorschrift P 801).

Antwort auf
Ebenfalls bin ich der Meinung das ich mit dem Zeichen für Klasse 8 ein Gefahrgut nach ADR aus diesem Karton mache und ADR Begleitpapiere erforderlich sind.
Wenn die in der Sondervorschrift 598 genannten Bedingungen beachtet werden, sind weitere Kennzeichnungen (z.B. Gefahrzettel, orange Warntafel), ADR-Beförderungspapier, Fahrerschulung, besondere Fahrzeugausrüstung etc. nicht mehr erforderlich. Die Freistellung wird weder durch einen zusätzlichen Karton noch durch überflüssige Kennzeichnungen außer Kraft gesetzt.

Überflüssige Kennzeichnungen/Bezettelungen werden in Deutschland geduldet, wenn sie einen Bezug zu dem beförderten Gegenstand/Stoff aufweisen. Falsche bzw. nicht zutreffende Kennzeichnungen/Bezettelungen, z.B. mit einer anderen UN-Nummer, sind allerdings unzulässig. Nr. 5-4 RSEB lautet: "Versandstücke, Tanks, Container, MEGC, MEMU und Beförderungseinheiten/Wagen, die eine zusätzliche, nicht geforderte Kennzeichnung und Bezettelung tragen, die jedoch auf eine vorhandene Gefahr hinweisen, begründen keine Ordnungswidrigkeit."

Die Sondervorschrift 598 gilt nur für die Verkehrsträger Straße, Schiene und Binnenwasserstraße. Im ZVEI Merkblatt Nr. 1 (Hinweise zum sicheren Umgang mit Bleiakkumulatoren/Bleibatterien) finden sich unter Punkt 14 weiterführende Angaben zu den Transportvorschriften auch für die anderen Verkehrsträger (See, Luft).

Antwort auf
[...] ich arbeite in einem Lager und übernehme immer mehr die Aufgabe des Lagerleiters.
Gibt es in Eurem Betrieb bereits eine beauftragte Person für diesen Bereich? Falls Du diese Position zukünftig einnehmen sollst und Ihr habt regelmäßig mit Gefahrgut zu tun, dann könnte für Dich evtl. die BGI 508 sowie der Vordruck Übertragung von Unternehmerpflichten (Gefahrguttransport) der BG RCI interessant sein. Die übertragenen Pflichten sollten genau benannt werden und Dein Arbeitgeber muss dann im Gegenzug auch dafür sorgen, dass Du ausreichende Schulungen erhältst; eine Fahrerschulung genügt nicht.

Schöne Grüße.

Zuletzt bearbeitet von King_Louie_21; 05.11.2012 08:07.
Re: Versand von Autostarterbatterien UN 2794 [Re: Cliff] #15826 05.11.2012 18:50
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Cliff Offline OP
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vielen dank für die ausführlichen Informationen ja dann habe ich alles richtig gemacht nur das mit der Trageeinrichtung hmm es sind keine Trageeinrichtungen am Karton , wennn ich den Karton mit dem einem Umreifungsgerät mit Bändern versehe wäre das dann genügend Trageeinrichtung oder müssen Griffe im Karton sein ?

MfG
Cliff

Re: Versand von Autostarterbatterien UN 2794 [Re: Cliff] #15827 05.11.2012 19:13
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King_Louie_21 Offline
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Hallo Cliff,

die Trageeinrichtungen sind nicht erforderlich, wenn die Batterien auf Paletten geschlichtet werden. Ansonsten ist das in gewissem Sinn auch Interpretationssache, was man als Trageeinrichtung ansieht.

Eigentlich lese ich den Text so, das die Trageeinrichtungen an der Batterie angebracht sein sollen, wenn nicht auf Paletten geladen wird. Das hilft aber wenig, wenn die Batterie zusätzlich in einen Karton verpackt wird. Der Text ist da nicht eindeutig. Griffe im Karton würden mir deshalb ganz gut gefallen. Solche Griffe können das Handling erleichtern; man sollte das ja auch aus der Perspektive des Verladers/Entladers bzw. des Empfängers sehen.

Schöne Grüße.

Re: Versand von Autostarterbatterien UN 2794 [Re: King_Louie_21] #15828 28.11.2012 16:57
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Cliff Offline OP
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Jo vielen Dank nochmal.

Ich habs genauso gelesen und den Text als sehr auslegungsfähig empfunden <img src="/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" />

MfG
Cliff


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