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Mit Quecksilber kontaminierter Bauschutt #1583 18.03.2004 16:48
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Claudi Online OP
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Hallo.

Ich benötige eine Information über mit Quecksilber kontaminierten Bauschutt.

Die Konzentration des Quecksilbers beträgt <100 mg / kg. Handelt es sich bei diesem Bauschutt um Gefahrgut?

Meine bisherigen Überlegungen gehen in die Richtung, dass ein Gemisch aus einem gefährlichen Stoff (Quecksilber) und ungefährlichen Stoffen dem in der Gefahrgutliste namentlich genannten Stoff zuzuordnen ist (UN 2809) ( 2.1.3.3 ADR ), es sei denn, [...] die Verpackungsgruppe unterscheidet sich von der des einzelnen gefährlichen Stoffes. Dies könnte zutreffen, da das Quecksilber durch den Bauschutt quasi "verdünnt" wurde und die ätzende Wirkung so verringert wurde, dass das Gemisch nicht mehr der Klasse 8 zuzuordnen ist und damit nicht den Vorschriften des ADR unterliegt. Dies müsste jedoch durch entsprechende Tests (2.2.8.1.6 ADR, Einwirkung auf Hautgewebe, Metalloberfläche) geprüft werden.
Da dies nur mit größerem Aufwand möglich ist, sollte das Gemisch im Zweifelsfall als Gefahrgut: Abfall, UN 2809 QUECKSILBER, 8, III deklariert und nach den Bedingungen des ADR befördert werden.

Nun würde mich interessieren, ob es einen genauen Grenzwert gibt, ab dem ein Gemisch aus Quecksilber und z. B. Bauschutt als Gefahrgut der Klasse 8 zu klassifizieren ist (bzw. welche Konzentration Quecksilber in einem Gemisch haben muss, um zu welcher Verpackungsgruppe zugeordnet zu werden) oder zumindest, wo ich so eine Information finden könnte.

Re: Mit Quecksilber kontaminierter Bauschutt [Re: Claudi] #1584 19.03.2004 10:42
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Gandalf Offline
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Hallo Claudi,

man lernt nie aus - Quecksilber und ätzend.
Nun ja aus der Gefahrstoffverordnung ergibt sich diese Einstufung
leider nicht nicht, es scheint sich hier um eine spezielle
Beförderungseinstufung zu handeln. Man kann also auch wahrscheinlich
nicht so einfach mit einem Grenzwert hantieren.
Bei UN 2809 müsste der Bauschutt verpackt werden, da lose Schüttung
nicht zugelassen ist - sicherlich ungewöhnlich (außer bei Asbest).
Ist nicht eventuell die Sondervorschrift 599 ein Ausweg?
Danach könntet ihr das Material immerhin in 10 t Partien befördern.

Gruß Gandalf

Re: Mit Quecksilber kontaminierter Bauschutt [Re: Gandalf] #1585 22.03.2004 09:32
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Claudi Online OP
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Hallo.

Danke für Ihre Antwort.

Die Frage ist ja erst einmal, ob dieses Gemisch überhaupt den Vorschriftes ADR unterliegt oder vielleicht "einfach so" als ungefährliches Gut transporiert werden kann. Wenn ich mir das Ganze vorstelle, ist es bei so einer geringen Konzentration wahrscheinlich nicht gefährlich, aber man muss ja nach den Vorschriften gehen ...

Dass man Quecksilber an sich nicht als lose Schüttung transportieren kann, ist ja verständlich.

Re: Mit Quecksilber kontaminierter Bauschutt [Re: Claudi] #1586 24.03.2004 14:10
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J. Holzapfel Offline
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Hallo

Was mich an der Sache interessiert ist, was macht ihr mit dem Bauschutt??
Eine Deponie wird den wohl nicht nehmen. Wir hatten einen ähnlichen Fall und haben den Erdaushub verpackt und in eine Untertagedeponie gebracht.

Das Ganze unter folgendem Schlüssel:

Abfall, UN 3244 Feste Stoffe mit ätzendem flüssigem Stoff, n.a.g. (Bodenaushub, enthält Quecksilber), 8, II

Die Konzentration des Quecksilbers hab ich allerdings nicht mehr im Kopf.


Grüße aus der Pfalz
Jürgen
Re: Mit Quecksilber kontaminierter Bauschutt [Re: J. Holzapfel] #1587 24.03.2004 15:50
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Claudi Online OP
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Ich weiß nicht, was konkret mit dem kontaminierten Bauschutt passieren soll.

Erst einmal geht es um die Klassifizierung (Welche UN-Nr. etc.) oder besser gesat, in erster Linie um die Klärung, ob es überhaupt Gefahrgut ist.

An UN 3244 habe ich auch schon gedacht. Ist aber eben die Frage, ob die Bedingung mit der nicht frei sichtbaren Flüssigkeit zutrifft. Quecksilber ist ja nun ziemlich schwer und wird sich am Boden der Verpackung bzw. des Behälters ansammeln.
Günstiger als UN 2809 wäre es schon, wegen des einfacheren Transportes.

Re: Mit Quecksilber kontaminierter Bauschutt [Re: Claudi] #1588 24.03.2004 17:02
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Rupert Offline
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Hallo !
Das Quecksilber in Klasse 8 und nicht in Klasse 6 oder 9 eingestuft ist überraschte mich anfangs.
Die Einstufung in Klasse 8 beruht auf der Eigenschaft das Quecksilber sehr gut mit Metall reagiert und somit eigentlich "corrosive" statt ätzend ist.
Nach diesen Augenmerk solltet man auch die Einstufung des Aushubsmaterial vornehmen. Das aber 100mg/kg Hg ätzend wirkt, scheint mir aber fraglich, dies könnte nur mit dem Korrosionstest festgestellt werden.
Man könnte auch die Sondervorschrift 599 bei Quecksilber so erweitert verstehen das ein Transport erst von über 1kg Quecksilber als Gefahrguttransport anzusehen ist und man das Aushubmaterial als "Erzeugnis" interpretiert.
Bei einer Konzentration von 100mg/kg wäre dann ein Transport bis zu 10 Tonnen möglich.

Bei einer rechnerischen Einstufung würde das Aushubmaterial weder giftig, ätzend oder umweltgefährdend sein.


Dies sind meine bescheidene Gedankengänge
lg
Rupert


Have a nice day!
Re: Mit Quecksilber kontaminierter Bauschutt [Re: Rupert] #1589 24.03.2004 17:33
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Claudi Online OP
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Hallo.


Vielen Dank für Ihre "bescheidenen Gedankengänge" <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/smile.gif" alt="" />)

Was meinen Sie mit "Bei einer rechnerischen Einstufung würde das Aushubmaterial weder giftig, ätzend oder umweltgefährdend sein". Worauf (auf welchen Daten)würde eine rechnerische Einstufung basieren?

Claudi

Re: Mit Quecksilber kontaminierter Bauschutt [Re: Claudi] #1590 24.03.2004 18:14
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J. Holzapfel Offline
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Hallo Claudi

ich glaube nicht , daß sich das Quecksilber als freie Flüssigkeit am Boden des Containers sammelt. Wenn es im Bauschutt verteilt ist, wird diese Verteilung wohl auch während des Transportes bleiben.

Unsere Einstufung nach UN 3244 haben wir damals in Abstimmung mit der für uns zuständigen Behörde getroffen.

Zum Transport in loser Schüttung stellt sich auch noch die Frage, ist der Container auch gegen den Inhaltsstoff resistent? Da Quecksilber korrosiv ist müsste der Behälter dann eine Inneverkleidung haben die nicht angegriffen wird.

Sondervorschrift 599 ist m.E. nicht anwendbar, da Bauschutt kein Erzeugnis ist. Und eine Interpretation in dieser Richtung halte ich für sehr weit hergeholt.


Grüße aus der Pfalz
Jürgen
Re: Mit Quecksilber kontaminierter Bauschutt [Re: J. Holzapfel] #1591 07.04.2004 07:53
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Gandalf Offline
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Hallo Claudi,

einige Anmerkungen möchte ich hierzu noch machen,
auch wenn es wahrscheinlich dafür zu spät ist.
Vielleicht aber ja für das nächste Mal. <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/smile.gif" alt="" />

Die Angabe < 100 mg/kg ist möglicherweise
nicht ausreichend. Heutzutage ist Quecksilber erheblich genauer zu bestimmen.
Es wäre also zu kären, nach welcher Methode analysiert wurde,
und ob eine andere, genauere Methode evtl. niedrigerere Werte liefert. <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" />

Eine andere Frage die zu klären wäre ist,
wo das Quecksilber im Bauschutt genau herkommt.
Ist es wirklich elementares (metallisches) Quecksilber,
denn nur das hat die materialzerstörenden Eigenschaften hinsichtlich Metall?
Oder sind es eher Quecksilberverbindungen (möglicherweise aus
Holzschutzmitteln, Beizen oder so?). Dann nämlich kommt
"ätzend" gar nicht zum Tragen und somit auch kein Gefahrgut.
Für Klasse 6.1 wäre die Konzentration nicht hoch genug. <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/cool.gif" alt="" />

Gruß Gandalf


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