Verpackung, richtiger technischer Name
#15862
06.11.2012 13:10
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Chris Wilting
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Hallo, wir hätten da mal eine Frage zur Angabe auf Verpackungen:
Zur Zeit haben wir z. B. folgende Angabe auf einer Verpackung:
ORGANIC PEROXIDE TYPE C, SOLID (DIBENZOYL PEROXIDE), MARINE POLLUTANT UN3104
Inzwischen gibt es hier so viele Meinungen, dass wir doch recht verunsichert sind: Ist die Reihenfolge richtig? Muss das MARINE POLLUTANT mit aufgeführt werden, oder muss es nur in der IMO? Kann die UN Nummer auch vorne oder muss diese an letzter Stelle stehen? Muss die chemische Bezeichnung des Stoffes in Großbuchstaben? Muss eigentlich alles in Großbuchstaben?
Wer kann uns dabei weiterhelfen?
Gruß
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Re: Verpackung, richtiger technischer Name
[Re: Chris Wilting]
#15863
06.11.2012 18:10
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Kalle Svensson
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Hallo Chris,
schau doch mal in 5.2.1.1 IMDG-Code nach, dort heisst es sinngemäß: jedes Versandstück muss mit dem nach 3.1.2 festgelegten richtigen technischen Namen und der UN-Nr. beschriftet werden. Ein Beispiel wäre: ÄTZENDE FLÜSSIGKEIT, SAUER, ORGANISCH, N.A.G.(Caprylylchlorid) UN 3265
Die Eigenschaft als Meeresschadstoff /marine pollutant braucht nicht auf der Verpackung benannt werden. Groß- oder Kleinschreibung bleibt frei wählbar.
Eure Beschriftung ist also bis auf marine pollutant völlig in Ordnung.
Gruß Kalle
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Re: Verpackung, richtiger technischer Name
[Re: Kalle Svensson]
#15864
07.11.2012 08:13
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Chris Wilting
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Hallo,
danke für die Antwort. Der Wortlaut von 5.2.1.1 ist uns bekannt, obwohl dort erst der richtig technische Name und dann die UN Nummer genannt wird gibt es andere Meinungen über die Reihenfolge. Also einige meinen, es kann auch erst die UN Nummer geschrieben werden und der richtig technische Name dahinter. (Andernfalls hätte man ja wie in 5.4.1.4.2 die Reihenfolge vorgegeben.) Weitere Meinung ist, dass die UN Nummer gar nicht in der gleichen Reihe stehen muss, sondern in entsprechender Schriftgröße an irgendeiner Stelle auf der Verpackung.
Daher herrscht hier Verwirrung.
Gruß
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Re: Verpackung, richtiger technischer Name
[Re: Chris Wilting]
#15865
07.11.2012 17:08
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Kalle Svensson
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Hallo Chris,
maßgebend für die Beschriftung von Versandstücken sind die Ziffern 5.2.1.1 und 5.2.1.2 IMDG-Code. Über eine Reihenfolge der Angaben ist dort nichts gesagt. Ausschließlich vor der UN-Nr. muss das Kürzel UN stehen. Sonst gibt es dort keine weiteren Vorgaben einer Reihenfolge. Also müssen sie auch nicht in einer Reihe stehen. Es macht natürlich Sinn, dass die Angaben in der Nähe zueinander angebracht sind.
Beachte aber auch bitte, dass ab dem 36 Amdt. in 5.2.1.1 eine Schriftgröße der UN-Nr. vorgegeben wird. Das 36. Amdt. kann ab Januar 2013 freiwillig angewandt werden, verpflichtend wird es ab Januar 2014.
Gruß Kalle
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Re: Verpackung, richtiger technischer Name
[Re: Kalle Svensson]
#15866
08.11.2012 14:41
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Chris Wilting
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Hallo,
danke für die Antwort.
Wenn ich das richtig verstehe, es keine vorgegebene Reihenfolge gibt, man sich nicht ans Beispiel halten muss, ..... ist man dann auch "räumlich" nicht dran gebunden? Ich meine damit, dass auf der gleichen Seite der Verpackung die UN-Nummer oben stehen könnte und der richtig technische Name mehrere cm unterhalb?
Um den Brückenschlag zur Schriftgröße zu machen, die UN Nummer oben links in der Ecke von der Verpackung in Schriftgröße 12 mm und der richtig technische Name ein paar cm unterhalb in Schriftgröße 5mm Wäre das o.k.?
Gruß
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Re: Verpackung, richtiger technischer Name
[Re: Chris Wilting]
#15867
08.11.2012 19:41
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Kalle Svensson
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Hallo Chris,
mit Deiner Aussage: "Ich meine damit, dass auf der gleichen Seite der Verpackung die UN-Nummer oben stehen könnte und der richtig technische Name mehrere cm unterhalb?" liegst Du völlig richtig !!! Zur Schriftgröße verlangt das 36. Amdt. folgendes: Verpackung >30 kg/l = 12mmm Verpackung < oder = 30 kg/l = 6mm Wähle dann gleich die Schriftgröße für den techn. Namen auch in 6mm.
Gruß Kalle
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Re: Verpackung, richtiger technischer Name
[Re: Kalle Svensson]
#15868
19.11.2012 09:13
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Chris Wilting
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Hallo,
beim richtig techn. Namen findet sich beim Beispiel die Angaben in deutsch/englisch.
Muss die Angabe in deutsch oder englisch oder deutsch und englisch erolgen?
Gruß
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Re: Verpackung, richtiger technischer Name
[Re: Kalle Svensson]
#15869
19.11.2012 09:24
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Chris Wilting
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Wähle dann gleich die Schriftgröße für den techn. Namen auch in 6mm.
Hallo, warum 6 mm ? Ich werde danach gefragt, wo das denn steht? Gruß
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Re: Verpackung, richtiger technischer Name
[Re: Chris Wilting]
#15870
23.11.2012 19:40
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Kalle Svensson
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Hallo Chris,
hat etwas gedauert, war vorübergehend unterwegs. Die Schriftgröße für den techn. Namen ist nicht explizit festgeschrieben. Aber in 5.2.1.2.1 IMDG-Code heisst es: alle erforderlichen Beschriftungen gem. 5.2.1.1 müssen gut sichtbar und lesbar sein. Auf dieses lesbar beziehe ich mich, denn die ergänzenden neuen Größenangaben in 5.2.1.1 IMDG, 36. Amdt. haben garantiert ihren Hintergrund in einer akzeptablen Mindest-Lesegröße. Und wenn die Größe für die UN-Nr. so vorgegeben wird, kann es ein leichtes sein, die Schriftgrüße für den techn. Namen entsprechend anzupassen.
Gruß Kalle
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Re: Verpackung, richtiger technischer Name
[Re: Chris Wilting]
#15871
24.11.2012 17:35
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King_Louie_21
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Hallo Chris
wie Kalle ja bereits geschrieben hat, muss der technische Name des Gefahrguts gem. 5.2.1.2.1 IMDG-Code gut sichtbar und lesbar sein; die genaue Zeichengröße ist jedoch nicht vorgeschrieben. Die von Dir angedachte Zeichengröße von 5 mm für den technischen Namen sollte aus meiner Sicht genügen und im Falle einer Kontrolle kein Grund für eine Beanstandung sein.
Als Orientierungshilfe lassen sich ggf. die Vorgaben im Gefahrstoffrecht heranziehen: In Fußnote 21 zur TRGS 200 wird eine Schriftgröße von mindestens 4 mm für die Bezeichnung eines Gemisches auf dem Gefahrstoff-Etikett einer Verpackung empfohlen. 4 mm Zeichengröße bedeuten eine Erkennungsweite von ca. 1 m.
Noch kurz zur Sprache: Weder die GGVSee noch der IMDG-Code machen Vorgaben zur Sprache des technischen Namens. Englisch wird allgemein akzeptiert, Deutsch ist nicht gefordert.
Schöne Grüße.
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