Hallo Antoniohopkins,
unter der UN Nummer 3286 sind erst einmal zwei Einträge im Kapitel 3.2.
Auf die Flaschen werden keine Gefahrzettel und auch keine UN-Nummer geklebt
In Unterabschnitt 5.2.1.1 steht, das Versandstücke, wenn nichts anders vorgeschrieben, mit UN Nummer der enthaltenden Güter, der den Buchstaben "UN" vorangestellt werden müssen. Denn wenn jemand die Kunststoffflaschen entnimmt, dann weiß niemand was sich in diesen befindet.
Kapitel 3.4 geht bei beiden UN Nummern nicht, da einmal "0" steht, und bei dem zweiten Eintrag "1 L" steht. Deine Flaschen haben 3 L.
Das mit der Umverpackung würde gehen, aber dann Absatz 5.1.2 beachten.
Bitte die CV 13, hier geht es um freiwerden bzw. verschütten und die CV 28, hier wird auf Abschnitt 7.5.4 verwiesen, da geht es um Vorsichtmaßnahmen bei Nahrungs-, Genuss- und Futtermittel.