Verpacken von UN 3286
#15952
08.11.2012 12:16
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Antoniohopkins
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Hallo Gefahrgutgemeinde, in unserer Versandabteilung verpacken wir öfters 15-20 Kunststoffflaschen mit je 3ltr. inhalt (UN-Zugelassen) in einen nicht Bauartgeprüften Karton. Auf die Flaschen werden keine Gefahrzettel und auch keine UN-Nummer geklebt. Aussen auf den Karton kommen dann die Gefahrzettel 3, 6.1 und 8 sowie die UN-Nummer 3286 drauf. Ich denke doch dass ich einen Bauartgeprüften Karton nehmen muss, oder zumindest muss ich die einzelnen Flaschen mit Gefahrzettel und UN-Nummer versehen und außen dann UMVERPACKUNG schreiben. Vieleicht kann mir jemand sagen wie es richtig wäre oder zumindest wo ich es genau nachlesn kann!
Vielen Dank für eure Hilfe Antoniohopkins
Wahnsinn ist, immer in der gleichen Weise zu verfahren und dabei auf neue Ergebnisse zu hoffen.
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Re: Verpacken von UN 3286
[Re: Antoniohopkins]
#15953
08.11.2012 14:17
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Gerald
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Hallo Antoniohopkins, unter der UN Nummer 3286 sind erst einmal zwei Einträge im Kapitel 3.2. Auf die Flaschen werden keine Gefahrzettel und auch keine UN-Nummer geklebt In Unterabschnitt 5.2.1.1 steht, das Versandstücke, wenn nichts anders vorgeschrieben, mit UN Nummer der enthaltenden Güter, der den Buchstaben "UN" vorangestellt werden müssen. Denn wenn jemand die Kunststoffflaschen entnimmt, dann weiß niemand was sich in diesen befindet. Kapitel 3.4 geht bei beiden UN Nummern nicht, da einmal "0" steht, und bei dem zweiten Eintrag "1 L" steht. Deine Flaschen haben 3 L. Das mit der Umverpackung würde gehen, aber dann Absatz 5.1.2 beachten. Bitte die CV 13, hier geht es um freiwerden bzw. verschütten und die CV 28, hier wird auf Abschnitt 7.5.4 verwiesen, da geht es um Vorsichtmaßnahmen bei Nahrungs-, Genuss- und Futtermittel.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Verpacken von UN 3286
[Re: Gerald]
#15954
08.11.2012 14:41
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Antoniohopkins
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Hallo Gerald, wenn ich also die Flaschen mit Gefahrzettel und UN-Nummer versehe langt ein ungeprüfter Karton und außen müssen dann Ausrichtungspfeile, Umverpackung, Gefahrzettel und UN-Nummer drauf. Wenn ich die Flaschen nur nach GHS kennzeichne benötige ich einen geprüften Karton mit Gefahrzettel, UN-Nummer und Ausrichtungspfeile! Ich hoffe ich habs richtig verstanden
Gruss Antoniohopkins
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Re: Verpacken von UN 3286
[Re: Gerald]
#15955
08.11.2012 16:00
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Hoko1
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Hallo Gerold, ich sehe die Angelegenheit etwas anders. Wir haben m. E. hier eine zusammengesetzte Verpackung nach VA P001, wobei die Innenverpackung aus Kunststoff bis zu 30 L betragen darf. Innenverpackungen können müssen aber nicht eine UN-Zulassung haben (ADR 4.1.1.3; ADR 4.1.1.5) Jetzt gibt es m.M. nach 2 Möglichkeiten: 1/ die Innenverpackungen ohne Gefahrzettel und UN-Nummer in einen 4-G Karton (UN-Zulassung unabdingbar) packen. Gefahrzettel, UN-Nummer und 2Ausrichtungspfeile von aussen anbringen = zusammengesetzte Verpackung.
2/ Kunststofflaschen mit UN Nummer und Gefahrzettel kennzeichnen zur Bündelung dieser Flaschen einen stabilen Karton wählen, Aufschrift "Umverpackung" Gefahrzettel, UN-Nummer + 2 Ausrichtungspfeile.
PS: habe mir gerade eine 1 Liter Flasche Lösungsmittel gekauft, von UN- Nummer + Gefahrzettel keine Spur.Lediglich Kennzeichnung nach Gefahrstoff, sprich Flammensymbol + reizend Gruß HoKo Gruß HoKo
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Re: Verpacken von UN 3286
[Re: Hoko1]
#15956
08.11.2012 21:06
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King_Louie_21
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PS: habe mir gerade eine 1 Liter Flasche Lösungsmittel gekauft, von UN- Nummer + Gefahrzettel keine Spur.Lediglich Kennzeichnung nach Gefahrstoff, sprich Flammensymbol + reizend Hallo HoKo, das passt, wenn Du die Flasche mit dem Lösungsmittel als Privatperson gekauft hast. Hier gilt Unterabschnitt 1.1.3.1 lit. a) ADR. Da ich solche Kleinmengen öfters geschäftlich befördere, habe ich mir in den Kofferraum eine Kiste aus Kunststoff gestellt, die mit dem LQ-Kennzeichen versehen ist. Dann kann ich nach Unterabschnitt 1.1.3.4.2 ADR befördern, vorausgesetzt ich beachte das Kapitel 3.4 ADR. Und im Winter befindet sich in der Kiste darüber hinaus auch das Frostschutzmittel für die Scheibenwaschanlage. Schöne Grüße.
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