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orangefarbene Tafeln #15969 18.11.2012 22:27
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King_Louie_21 Offline OP
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Hallo Gefahrgutkolleg(inn)en,

ein Tankcontainer mit Isopropanol wurde im intermodalen Verkehr (Schiene/Straße) an den beiden Längsseiten mit orangefarbenen Tafeln vorschriftsgemäß gekennzeichnet (Abs. 5.3.2.1.1 RID). Kemler-Zahl [33] und UN-Nr. [1219] wurden angegeben (Abs. 5.3.2.1.2 RID). Die Zifferngröße von 10 cm wurde beachtet (Abs. 5.3.2.2.2 RID).

Freiwillig wurden außerdem orangefarbene Tafeln mit zutreffender Kemler-Zahl und UN-Nr. vorne und hinten am Tankcontainer angebracht. Dies wird an sich gem. Nr. 5-4 RSEB toleriert. Allerdings waren die Ziffern auf diesen zusätzlichen orangefarbenen Tafeln nur 8 cm groß und entsprachen damit nicht Abs. 5.3.2.2.2 ADR/RID.

Für den Nachlauf auf der Straße wurde der Tankcontainer auf ein Chassis gesetzt. Die für den Straßentransport erforderlichen neutralen orangefarbenen Tafeln wurden vorne und hinten an der Beförderungseinheit aufgeklappt (Abs. 5.3.2.1.1 ADR). Die bereits vom Befüller hinten am Tankcontainer angebrachte, zusätzliche orangefarbene Tafel (mit lediglich 8 cm großer Kemler-Zahl und UN-Nr.) blieb außerdem sichtbar. Bei einer Straßenkontrolle wurde die Zifferngröße von 8 cm bemängelt. Freundlicherweise erfolgte lediglich eine Ermahnung; ein Bußgeld wurde nicht verhängt.

Hierzu zwei Fragen, eine grundsätzliche und eine konkrete:

a) Nr. 5-4 RSEB lautet: "Versandstücke, Tanks, Container, MEGC, MEMU und Beförderungseinheiten/Wagen, die eine zusätzliche, nicht geforderte Kennzeichnung und Bezettelung tragen, die jedoch auf eine vorhandene Gefahr hinweisen, begründen keine Ordnungswidrigkeit. [...]" Wie ist der Begriff "zusätzliche, nicht geforderte Kennzeichnung" zu verstehen? Muss diese Kennzeichnung nur inhaltlich zutreffend sein oder müssen zwingend auch alle formalen Aspekte (z. B. Zeichenhöhe, Strichbreite, Größe, Form, Farbton, Beständigkeit) exakt eingehalten werden?

b) Handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, wenn eine orangefarbene Tafel mit zutreffender Kemler-Zahl und UN-Nr., jedoch mit zu kleinen Ziffern verwendet wird, wenn lediglich eine neutrale orangefarbene Tafel vorne und hinten gefordert ist?

Bin mal gespannt auf Eure Meinungen.

Schöne Grüße.

Re: orangefarbene Tafeln [Re: King_Louie_21] #15970 19.11.2012 18:14
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Winklhofer Offline
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Servus King_Louie_21,

hier meine Meinung. Generell halte ich diese Beanstandung für einen Schmarrn. Hier wurde zusätzlich informiert. Das ADR war jedoch eingehalten.
a) Wie es schon heißt, zusätzlich, nicht gefordert und auf die Gefahr hinweist, also auch keine Größen vorgeschrieben.
b)Was ist gemeint? Die seitlichen oder die vorn und hinten am Tankcontainer? Wenn die seitlichen Tafeln zu klein beschriftet sind = ordnungswidrig (Abweichung > 10 %). Wenn die Tafeln vorn und hinten am TC = nicht ordnungswidrig.

Beste Grüße aus Augsburg
Alfred Winklhofer

Re: orangefarbene Tafeln [Re: Winklhofer] #15971 20.11.2012 08:22
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King_Louie_21 Offline OP
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Servus Hr. Winklhofer,

Danke für Ihre Einschätzung. Da bin ja zum Glück nicht allein mit der Ansicht, dass es sich hier um eine übertriebene Spitzfindigkeit halt, die nicht zu beanstanden ist.

Falls noch jemand eine Meinung hat, möchte ich den Punkt b) präzisieren. Gemeint ist die vordere und hintere Kennzeichung: vorschriftsgemäße neutrale Warntafeln (Sattelzugmaschine vorn und Hänger hinten) sowie zusätzlich am Tankcontainer hinten eine sichtbare, jedoch überflüssige orange Tafel mit lediglich 8 cm hoher Kemler-Zahl und UN-Nr.

Schöne Grüße.


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