Guten Morgen Gefahrgutgemeinde,
für unsere Außendienstmitarbeiter-Tagung soll ich eine Zusammenfassung zum Thema Gefahrgut halten was diese alles Transportieren können/dürfen und ob es hier Ausnahmen davon gibt.
Zu den Fakten:
Es kommt in unserem Unternehmen ab und zu mal vor, daß die ADM (Außendienstmitarbeiter) Waren der UN 1263, 1993, 1950, 3295 oder 3082 zu unseren Kunden mitnehmen (beliefern). Die Ware ist meist nach ADR 3.4 als begrenzte Menge verpackt. Bsp 6x400ml Spraydosen UN1950 im Karton mit LQ Raute oder 12x1l Nitro-Verdünnder UN1263 im Karton mit LQ Raute.
Wie deklariere ich hier die Fahrten? Brauch ich dafür Beförderungspapiere wenn ich ADR 1.1.3.6 unter 1000 Punkte bleibe? Muß der ADM überhaupt was mitnehmen. Feuerlöscher o.ä.?
Gruß
Tobias Fuchs