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Re: Punkte in Flensburg für Verlader [Re: King_Louie_21] #16183 20.09.2013 18:38
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Gerald Offline
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Hallo King_Louie_21,

Antwort auf
Punkte in Flensburg haben leider weder für ausländische Verlader noch für ausländische Beförderer irgendeine Bedeutung.


Nun die Probleme gibt es bei Verstößen gegen die StVO jetzt schon, aber da werden die Sicherheitsleistungen, welche erbracht werden müssen um die Fahrt fortzusetzen entsprechend sein. Leid kann einem der Fahrer dabei schon tun, aber damit müssen sie leben. Und ich denke mal, das wird den Verantwortlichen schon weh tun. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/blush.gif" alt="" />

Wenn wir uns im Ausland bewegen, und einen Verstoß begehen, dann geht man mit uns auch teilweise nicht zimperlich um. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/frown.gif" alt="" />


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Punkte in Flensburg für Verlader [Re: King_Louie_21] #16184 01.10.2013 10:36
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Andreas_A Offline
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Antwort auf
Kurz gesagt: Bußgeld und Eintragung im Gewerbezentralregister sind OK, aber der zukünftig vorgesehene Punkt in Flensburg im Fahreignungsregister darf laut Meinung des DRV nicht sein. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />


Vielleicht besteht die Sorge, dass sich entweder kein Mitarbeiter mehr findet, der verladen will, oder dass jeder Verladevorgang deutlich länger dauert, weil der Mitarbeiter keine Punkte riskieren will...

Re: Punkte in Flensburg für Verlader [Re: King_Louie_21] #16185 07.10.2013 12:22
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TDamm Offline
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Hallo King_Louie,

das mit den Gerichtsverhandlungen wegen Punkten ist so eine Sache.
Nach derzeitiger Rechtsprechung aus dem Straßenverkehr sind Punkte eine Folge eines rechtskräftigen Bußgeldbescheides und sind nicht getrennt anfechtbar. Ergo Geldbuße akzeptieren aber Punkte nicht geht nicht. Erst wenn die Punkte ein Außenverhältnis begründen -z.B. Fahrerlaubnisentzug- kann man verwaltungsrechtlich gegen diese Maßnahme vorgehen.


Freundliche Grüße
Thomas Damm
Re: Punkte in Flensburg für Verlader [Re: King_Louie_21] #16186 01.12.2013 14:27
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sonnenblume85 Offline
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Die Änderung ist am 11.11.2013 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden.

Ich hänge mal die neue Fahrerlaubnisverordnung an. Auf Seite 10 seht ihr dann die Verstoße, welche nun auch Gefahrgut beeinhalten.

Also jetzt ist der tatsächliche Verlader dran.

Anhänge
18689-bgbl113s3920.pdf (0 Bytes, 731 Downloads)
Zuletzt bearbeitet von sonnenblume85; 01.12.2013 14:28.
Re: Punkte in Flensburg für Verlader [Re: Gerald] #24239 18.12.2017 16:35
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emil2017 Offline
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Neuling
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Moin Moin Gerald,

gibt es irgendwelche Erkenntnisse wie sich das Thema " tats. Verlader " in der Praxis schon ausgewirkt hat ?

Wie kann ich mich als Verlader absichern ?

Was ist wenn bspw. ein Fahrer einen Blackout hat bei einer Teilentladung und einfach die Restladung nicht mehr sichert und dann in eine Kontrolle kommt ?

Grüße aus Hamburg

Re: Punkte in Flensburg für Verlader [Re: emil2017] #24240 18.12.2017 18:16
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Gerald Offline
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Hallo,

Antwort auf
Wie kann ich mich als Verlader absichern ?


Sieh mal in die RSEB 2017, da steht in der Anlage 7a Erläuterungen zu Bußgeldverfahren nach der GGVSEB bei gleichzeitigem Verstoß gegen die StVO/StVZO im Hinblick auf die Eintragung von Verstößen im Fahreignungsregister (FAER) was zu diesem Thema.

Gleichzeitig möchte ich Dich auf das Kapitel 1.3 im Zusammenhang mit Kapitel 1.4 auf die Unterweisungspflicht Verlader verweisen.

Das dürfte Deine Fragen beantworten.


Anhänge
angehängtes PDF-Dokument
Punkte bei Verstoß Ladungssicherung.pdf (93.98 KB, 415 Downloads)

Gruss aus Unterfranken

Gerald
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