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Begrenzte Mengen #16301 17.01.2013 17:40
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Hoko1 Offline OP
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Liebe Gefahrgutfreunde,

bekanntlich müssen begrenzte Menge als zusammmengesetzte Verpackungen befördert werden. Das Versandstück darf max. 30,- kgs brutto wiegen und die Außenverpackung muss keine UN-Kodierung tragen.
Wenn jetzt aber z.B. eine Kiste aus Karton (4GY/3,5/S)als Außenverpackung gewählt wurde darf das Bruttowicht des Versandstückes trotzdem 30,- kg betragen, wobei der 4G- Karton ja nur bis 3,5 kg zugelassen ist.
M.E. darf das Bruttogewicht jetzt nicht nehr als 3,5 kg betragen.
Liege ich hier richtig oder falsch.
Freue mich auf Euro Kommentare.
Gruß HoKo

Re: Begrenzte Mengen [Re: Hoko1] #16302 17.01.2013 17:57
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Gerald Offline
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Hallo Hoko1,

Antwort auf
Wenn jetzt aber z.B. eine Kiste aus Karton (4GY/3,5/S)als Außenverpackung gewählt wurde darf das Bruttowicht des Versandstückes trotzdem 30,- kg betragen, wobei der 4G- Karton ja nur bis 3,5 kg zugelassen ist.


Nein

Antwort auf
M.E. darf das Bruttogewicht jetzt nicht nehr als 3,5 kg betragen.


Ja

Denn in Abschnitt 3.4.2 erster Satz steht, ".... die in geeignete Außenverpackungen eingesetzt sind." Und wenn die Verpackung nur für 3,5 kg ausgelegt ist, dann kann ich keine 30 kg in die Verpackung bringen.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Begrenzte Mengen [Re: Gerald] #16303 17.01.2013 20:05
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Kay Schmauder Offline
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Hallo die Herren,

in 3.4.2 wird über die Verpackungen siniert, dort steht "geeignete Verpackung", soweit so gut. In 3.4.1 werden die Punkte genannt, die einzuhalten sind. Dort wird auch auf Teil 4 verwiesen, in 4.1.1.1 werden die Grundanforderungen genannt, ich denke bis hier sind wir uns alle einig. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" /> Ich hoffe wir sind uns auch einig, dass der Punkt 4.1.1.3 nicht im Abschnitt 3.4 zur Rede gebracht wird, oder? Meine Verpackung für 3.4 muss "nur" normalen Beförderungsbedingungen (Stöße, Belastungen, Vibrationen, Umschlag o. ä.) standhalten, keine Fallprüfung aus 120mm keine Stapeldruckprüfung oder oder oder. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smirk.gif" alt="" />
Daher würde ich in eine Y-Verpackung durchaus mehr als die genannten 3,5 kg brutto einstellen, natürlich nur so viel, wie ich durch eigene Prüfungen nachweisen kann, dass die Verpackung die unter 4.1.1.1 genannten Bedingungen auch einhält. Aber 30 kg sind sicher zu viel bei einer 4G/Y/3,5... Verpackung. Oder wie berechnet sich die Standhaftigkeit eines Trais (Plastikfolie) mit 20 kg brutto <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" /> <img src="/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />


Viele Grüße vom Bodensee

Kay Schmauder
Gefahrgutbüro Schmauder
Re: Begrenzte Mengen [Re: Kay Schmauder] #16304 18.01.2013 13:39
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Hoko1 Offline OP
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Hallo,
also kommen wir gemeinsam ein den gleichen Nenner:
Dieser 4G-Karton dürfte max. 3,5 kgs brutto schwer sein, denn eine nachträgliche Prüfung über Stabilität des Kartons(Kiste aus Karton) wird sicherlich ziemlich schwer werden.
Danke für euer input.
Gruß HoKo

Re: Begrenzte Mengen [Re: Hoko1] #16305 13.02.2013 14:56
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DJSMP Offline
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Held der Gefahrgutwelt
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Beiträge: 1,669
Moin Hoko1,

das wäre ein typischer Sachverhalt, bei dem ich meinen Kunden als externer Gb immer sage: "Macht es eindeutig und verzapft keinen Mischmasch!"


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