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Atemschutz gem. schriftlicher Weisung #16346 28.01.2013 14:26
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AlfredE. Offline OP
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<img src="/ubbthreads/images/graemlins/cool.gif" alt="" />
Hallo zusammen,
bei einer Kontrolle wurde eine Atemschutzmaske der Firma
Dräger " Parat 3200 " bemängelt. Diese Maske ist mit einem
Gasfilter A B E K ausgestattet. Transportiert wurde Klasse 6.1
in kennzeichnungspflichtiger Menge. In der schriftlichen Weisung
steht Gas / Staubkombinationsfilter A B E K - P... der mit der Norm EN 141
vergleibar ist. Die Norm EN 141 ist nach Internet - Recherche aber bereits
mehrfach durch nachstehende Normen DIN EN 14387:2004-05 +
DIN EN 14387:2008-05 abgelöst worden. Ferner war und ist in den Normen von
Gas und Kombinationsfiltern die Rede. Bei der bemängelten Filter - Maske handelt es sich um einen Gas - Filter nach EN 141. Frage: Ist die
Bemängelung rechtens ??
<img src="/ubbthreads/images/graemlins/cool.gif" alt="" /> Gruß Alfred E.


Konfuzius sagt"Es ist besser,ein einziges kleines Licht anzuzünden,als die Dunkelheit zu verfluchen"
Re: Atemschutz gem. schriftlicher Weisung [Re: AlfredE.] #16347 28.01.2013 17:07
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Gerald Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
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Beiträge: 3,105
Hallo AlfredE.,

Antwort auf
In der schriftlichen Weisung steht Gas / Staubkombinationsfilter A B E K - P... der mit der Norm EN 141
vergleichbar ist.


Das stimmt nicht ganz, denn unter Absatz 8.1.5.3 Bemerkung 3) " Zum Beispiel eine Notfallfluchtmaske mit einem Gas/Staub-Kombinationsfilter des Typs A1B1E1K1-P1 oder ..." Die Betonung liegt auf "Zum Beispiel", denn z.B. für Schädlingsbekämpfer gibt deren Berufsgenossenschaft einen anderen Gas/Staub-Kombinationsfilter vor.

Obwohl ich mir bei Deinem Filter nicht sicher bin, denn in der Beschreibung zu diesem Filter steht "Gasfilter gegen organische und anorganische Gase und
Dämpfe ABEK 15 nach DIN 58647 Teil 7" und dass ist nun mal kein Gas/Staub-Kombinationsfilter!! <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />

In der RSEB steht unter der Ziffer 8-3 (S) Die nach den neuen schriftlichen Weisungen mitgeführte Ausrüstung muss dem Schutzziel entsprechend geeignet sein.

Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass er bei giftigen Stäuben wirkt, und das ist für den Benutzer bestimmt nicht gut. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/shocked.gif" alt="" />

Zuletzt bearbeitet von Gerald; 28.01.2013 17:41.

Gruss aus Unterfranken

Gerald

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