Hallo AlfredE.,
In der schriftlichen Weisung steht Gas / Staubkombinationsfilter A B E K - P... der mit der Norm EN 141
vergleichbar ist.
Das stimmt
nicht ganz, denn unter Absatz 8.1.5.3 Bemerkung 3) "
Zum Beispiel eine Notfallfluchtmaske mit einem Gas/Staub-Kombinationsfilter des Typs A1B1E1K1-P1 oder ..." Die Betonung liegt auf "Zum Beispiel", denn z.B. für Schädlingsbekämpfer gibt deren Berufsgenossenschaft einen anderen Gas/Staub-Kombinationsfilter vor.
Obwohl ich mir bei Deinem Filter nicht sicher bin, denn in der Beschreibung zu diesem Filter steht "Gasfilter gegen organische und anorganische Gase und
Dämpfe ABEK 15 nach DIN 58647 Teil 7" und dass ist nun mal
kein Gas/Staub-Kombinationsfilter!! <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />
In der RSEB steht unter der Ziffer 8-3 (S)
Die nach den neuen schriftlichen Weisungen mitgeführte Ausrüstung muss dem Schutzziel entsprechend geeignet sein. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass er bei giftigen Stäuben wirkt, und das ist für den Benutzer bestimmt nicht gut. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/shocked.gif" alt="" />