Lithium-Ionen Knopfzellen
#16393
04.02.2013 15:44
|
Registriert: Oct 2010
Beiträge: 11
bibi
OP
Mitglied
|
OP
Mitglied
Registriert: Oct 2010
Beiträge: 11 |
Hallo zusammen,
ich habe mal eine Frage. Wenn ich einen Lithium-Ionen-Akku in Form einer Knopfzelle (LIR2477) versenden möchte, muss dann auch mit der Nennenergie gekennzeichnet sein? Laut SV188b müssten sie eine solche Kennzeichnung auf dem Aussengehäuse haben. Oder werden hier explizit nur Batterien angesprochen und keine Knopfzellenakkus? Bei den anderen Unterpunkten der SV188 steht jeweils Zelle und/oder Batterie. Die SV348 bezieht sich mit der Kennzeichnung der Nennenergie auch nur auf Batterien. Was ist denn richtig?
Vielen Dank im Voraus!
Bibi
|
|
Re: Lithium-Ionen Knopfzellen
[Re: bibi]
#16394
13.02.2013 14:35
|
Registriert: Dec 2004
Beiträge: 1,665
DJSMP
Held der Gefahrgutwelt
|
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Dec 2004
Beiträge: 1,665 |
Ich interpretiere SV 188 folgendermaßen:
Wie du schon geschrieben hast, handelt es sich um eine Knopfzelle. SV 188 verlangt die Kennzeichnung unter b) nur für (komplette) Batterien. Ergo schließe ich daraus, dass die Zelle nicht zu kennzeichnen ist.
Natürlich musst du die Nennenergie der Zelle kennen, um über a) entscheiden zu kennen, ob SV 188 anwendbar ist.
Wichtig wäre, dass du den ganzen anderen Kram der SV 188 einhältst: Punkt c) - Übereinstimmung mit 2.2.9.1.7 a) = Dir liegt ein Nachweis vor, dass deine Zelle die Prüfreihe UN Rec. Teil III, UA 38.3 bestanden hat - Übereinstimmung mit 2.2.9.1.7 e) = Zelle ist nach QM-Programm hergestellt (das kannste allerdings noch bis 30.06. außen vor lassen)
Punkt d) Verpackungsanforderungen Punkt f) Kennzeichnung Versandstück Punkt g) Begleitpapier Punkt h) Falltest Punkt i) max. Bruttomasse 30 kg
|
|
Re: Lithium-Ionen Knopfzellen
[Re: DJSMP]
#16395
18.02.2013 12:28
|
Registriert: Oct 2010
Beiträge: 11
bibi
OP
Mitglied
|
OP
Mitglied
Registriert: Oct 2010
Beiträge: 11 |
Danke für die Antwort! Da bin ich aber froh, dass ich mit meiner Auslegung der SV188 nicht daneben liege. Die Nennenergie kenne ich, sie liegt unterhalb der Grenzwerte. Punkt c ist Sache des Akkuherstellers und wenn ich ein Bestätigung über die Einhaltung der Punkte habe, brauche ich mich darum nicht weiter kümmern. Die Punkte d-i sind mir bekannt und ich sehe in deren Einhaltung kein Problem. Ich war mir nur unsicher, ob ich bei Punkt b so zwischen Zelle und Batterie unterscheiden darf. Vielen Dank für die Hilfe!
|
|
Re: Lithium-Ionen Knopfzellen
[Re: bibi]
#16396
19.02.2013 16:26
|
Registriert: May 2002
Beiträge: 102
DFK
Profi
|
Profi
Registriert: May 2002
Beiträge: 102 |
Die Definitionen zu Zellen und Batterien gibt es in den Tests and Criteria:
"Battery means one or more cells which are electrically connected together by permanent means, including case, terminals, and markings.
NOTE: Units that are commonly referred to as "battery packs", "modules" or "battery assemblies" having the primary function of providing a source of power to another piece of equipment are for the purposes of the Model Regulations and this Manual treated as batteries.
Button cell or battery means a round small cell or battery when the overall height is less than the diameter.
Cell means a single encased electrochemical unit (one positive and one negative electrode) which exhibits a voltage differential across its two terminals. Under the Model Regulations and this Manual, to the extent the encased electrochemical unit meets the definition of "cell" herein, it is a "cell", not a "battery", regardless of whether the unit is termed a "battery" or a "single cell battery" outside of the Model Regulations and this Manual."
Ob das allerdings hilft wage ich zu bezweifeln.
|
|
|
Wöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".
|
|