Guten Morgen zusammen,
mir stellt sich gerade die Frage, ob Druckluftbremsanlagen grundsätzlich Gefahrgut sind, oder nicht. Kann mir hier jemand helfen?
Müsste die Klassifizierung dann "UN 3164 Gegenstände unter hydraulischem/pneumatischem Druck" lauten? Dann könnte ja evtl. die SV 283 oder SV 594 zum tragen kommen.
Ich danke für ein kurzes Feedback und wünsche einen angenehmen Arbeitstag!
Simone