Wieso werden solche Behälter (mit IBC-Zulassung) für Batterien (scheinbar von vielen Firmen) verwendet? Gemäß P801 bzw. P801a müssen die "Akkukästen" ja ausdrücklich keine Bauartzulassung haben. Den einschlägigen UN-Nummern für Batterien (UN2794, UN2795, UN2800 ,...) sind auch keine IBC-Verpackungsanweisungen zugeordnet. Hat es irgendeinen Grund, dass doch gerade diese Behälter benutzt werden - so tolle Behälter, auch noch mit IBC-Zulassung und entsprechend wiederkehrenden Prüfungen, verwendet doch keiner nur aus Spaß?
Hat jemand eine Idee?
Re: Behälter für Altbatterien mit IBC-Zulassung?
[Re: Claudi]
#1649425.02.201316:56
aus dem von Dir verlinkten Zulassungsschein Nr. D/BAM 12229/11A geht nur hervor, dass der IBC für Feststoffe genehmigt ist; zu Batterien konnte ich im Zulassungsschein nichts finden.
Zulassungsschein-Ziffer 4: «Metallene IBC aus Stahl für feste Stoffe, durch Schwerkraft befüllt und entleert»
Zulassungsschein-Ziffer 6: «Verwendung für gefährliche feste Güter der Verpackungsgruppen I, II oder III»
In der nicht mehr gültigen GGAV-Version von 2005 stand in der Ausnahme 20 unter Punkt 2.7, dass Batterien (Akkumulatoren), nass, gefüllt mit Säuren (Abfalluntergruppe 11.5) auch in metallene IBC der Verpackungsgruppe I verpackt werden durften.
Die aktuell gültige GGAV-Version 2011 sieht diese Möglichkeit nicht mehr vor. Die Abfalluntergruppe 11.5 ist nicht mehr aufgeführt, weil es auch die P801/P801a gibt, die genügend Möglichkeiten für die Beförderung von Altbatterien bietet. Dahinter verbirgt sich die Auffassung, dass eine GGAV-Ausnahme nicht erforderlich ist, wenn es bereits eine ausreichende Regelung im ADR gibt.
Die noch im Umlauf befindlichen IBC werden vermutlich deshalb noch von den Absendern verwendet, weil man das schon immer so gemacht hat. Ich gehe mal davon aus, dass diese IBCs auch die Anforderungen erfüllen, die an einen «Akkukasten» gestellt werden.
Schöne Grüße.
Re: Behälter für Altbatterien mit IBC-Zulassung?
[Re: Claudi]
#1649525.02.201318:59
Den einschlägigen UN-Nummern für Batterien (UN2794, UN2795, UN2800 ,...) sind auch keine IBC-Verpackungsanweisungen zugeordnet.
Da kann ich Dir nicht zustimmen, denn bei uns werden Batterien unter der UN 2796 angeboten, Bild hängt an. Bei dieser UN Nummer gibt es den Eintrag "IBC 02" und damit ist der Gebrauch eines IBC möglich.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
Re: Behälter für Altbatterien mit IBC-Zulassung?
[Re: Gerald]
#1649625.02.201319:17
UN 2796 gilt nicht für Batterien (Akkumulatoren). Die Benennung/Beschreibung für UN 2796 lautet «SCHWEFELSÄURE mit höchstens 51 % Säure oder BATTERIEFLÜSSIGKEIT, SAUER». Das an Deinen Beitrag angehängte Foto ist für eine LQ-Menge. Ich vermute mal, dass es sich hier um Nachfüllsäure handelt.
Das an Deinen Beitrag angehängte Foto ist für eine LQ-Menge.
Damit könntest Du Recht haben, ich habe nicht an die Übergangszeit für LQ nach ADR 2009 bis zum 30.06.2015 gedacht, denn das Bild hatte ich erst vor kurzer Zeit aufgenommen. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/blush.gif" alt="" />
Gruss aus Unterfranken
Gerald
Re: Behälter für Altbatterien mit IBC-Zulassung?
[Re: Gerald]
#1649826.02.201310:03
Hallo Claudi, das angehängte Foto mit LQ 2796 Kennzeichnung erklärt sich dadurch, das derartige Batterien folgendermaßen angeboten werden: Batterie ungefüllt + Säurepack ( UN 2796 ) als LQ Menge zusammen in einer Verpackung