Gefahrgut-Foren.de
vorheriges Thema
nächstes Thema
Thema drucken
Verkleinerte Warntafel #16535 03.03.2013 18:25
Registriert: Mar 2013
Beiträge: 4
A
almueadr Offline OP
Einsteiger
OP Offline
Einsteiger
A
Registriert: Mar 2013
Beiträge: 4
Sehr geehrte Gefahrgutgemeinde,
als Neuling in Eurer Runde habe ich gleich eine weitere Fragestellung bezüglich der Anbringung der Warntafel an einem Pkw-Anhänger mit "absenkbarer Ladefläche". Im Be- bzw. Entladefall muss die hintere Bordwand, (die einzige Stelle, an der man eine Warntafel 40 x 30 anbringen könnte) abgeklappt werden mit dem Ergebnis, dass die sichtbare Seite der orangen Warntafel stets auf den Boden zu liegen kommt. Das hätte natürlich zur Folge, dass man mit einer erheblichen Beeinträchtigung der besagte Warntafel nach kurzer Zeit rechnen müsste, bedingt durch die Belastungen durch auf- und abfahrende Hubwagen etc.
Sollte es hier wegen "des Baus des Fahrzeugs" (5.3.2.2.1 ADR) zulässig sein, eine verkleinerte Warntafel 30 x 10, links oder rechts der Bordwand, anzubringen?
Danke für Euer Mitdenken und beste Grüße an die Profis

Re: Verkleinerte Warntafel [Re: almueadr] #16536 03.03.2013 19:28
Registriert: Jul 2007
Beiträge: 2,832
Gerald Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2007
Beiträge: 2,832
Hallo altec,

Antwort auf
Im Be- bzw. Entladefall muss die hintere Bordwand,...


Auch bei z.B. einem Lkw ist die orange Tafel manchmal an der Heckklappe angebracht und muss die Belastung aushalten. Es gibt ja orange Tafeln, welche man zu klappen kann, dann ist sie etwas geschützter. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/blush.gif" alt="" />

Unter Absatz 5.3.2.2.1 steht "Wenn wegen der Größe und des Baus des Fahrzeugs die verfügbare Fläche für das Anbringen der orangefarbenen Tafeln nicht ausreicht, dürfen deren Abmessungen für die Grundlinie auf 30 cm, für die Höhe auf 12 cm und für den schwarzen Rand auf 10 mm verringert werden. " Das dürfte für Deinen Fall zutreffen.

Aber
Antwort auf
links oder rechts der Bordwand, anzubringen
geht , da in Absatz 5.3.2.1.1 steht "Sie sind vorn und hinten an der Beförderungseinheit senkrecht zu deren Längsachse anzubringen. "

Zuletzt bearbeitet von Gerald; 03.03.2013 19:30.

Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Verkleinerte Warntafel [Re: almueadr] #16537 04.03.2013 13:46
Registriert: Feb 2002
Beiträge: 719
TDamm Offline
Meister aller Klassen
Offline
Meister aller Klassen
Registriert: Feb 2002
Beiträge: 719
Hallo altec,

da auf der Ladebordwand eine ausreichende Fläche vorhanden sein durfte, kann nach meiner Meinung die Tafel nicht verkleinert werden. Das Argument der Beschädigung / Abnutzung durch das Aufklappen der Bordwand, ist nicht vom ADR gedeckt. Für diesen Fall kann die Tafel auch abnehmenbar gestalten.


Freundliche Grüße
Thomas Damm
Re: Verkleinerte Warntafel [Re: TDamm] #16538 04.03.2013 16:48
Registriert: Jul 2007
Beiträge: 2,832
Gerald Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2007
Beiträge: 2,832
Hallo Herr TDamm,

Antwort auf
da auf der Ladebordwand eine ausreichende Fläche vorhanden sein durfte


Das hängt von der Größe der Bordwand ab, denn bei einem PKW Anhänger kann die Bordwand schon mal nicht die erforderliche Größe haben um die orange Tafel 40 cm x 30 cm anzubringen, genau aus diesem Grund gibt es den Hinweis in Absatz 5.3.2.2.1. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/blush.gif" alt="" />

Antwort auf
Für diesen Fall kann die Tafel auch abnehmenbar gestalten.


Warum soll ich das so gestalten, im ADR/GGVSEB steht dazu nichts.

Und ich kann mir schon vorstellen, wenn die Bordwand kleiner 30 cm in der Höhe ist, das es dann zur Beschädigung der orangenen Tafel kommen kann. Aber wie gesagt, ist dieses im ADR geregelt, und dann sollte man auch diese Reglung nutzen können.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Verkleinerte Warntafel [Re: Gerald] #16539 04.03.2013 17:17
Registriert: Feb 2002
Beiträge: 719
TDamm Offline
Meister aller Klassen
Offline
Meister aller Klassen
Registriert: Feb 2002
Beiträge: 719
Hallo Gerald,

wie ich schon anmerkte, entscheidend ist die Fläche. Entweder sie ist da oder nicht.


Freundliche Grüße
Thomas Damm
Re: Verkleinerte Warntafel [Re: almueadr] #16540 05.03.2013 10:28
Registriert: Oct 2001
Beiträge: 530
UHeins Offline
Meister aller Klassen
Offline
Meister aller Klassen
Registriert: Oct 2001
Beiträge: 530
Zum besseren Verständnis: Könnten wir dazu mal Fotos sehen?


----> Je geringer das Wissen, desto sicherer das Urteil <----
Re: Verkleinerte Warntafel [Re: UHeins] #16541 06.03.2013 09:26
Registriert: Mar 2013
Beiträge: 4
A
almueadr Offline OP
Einsteiger
OP Offline
Einsteiger
A
Registriert: Mar 2013
Beiträge: 4
Die Höhe der Bordwand beträgt ca. 60 cm, somit wäre vermutlich genügend Platz vorhanden.
Das ist jedoch nur die eine Variante der vom ADR ermöglichten Abweichung. Hier ist es doch der "Bau" des Fahrzeugs, nämlich die bei bestimmungsgemäßer Verwendung klappbare Rückwand. Das ist doch der Grund, der das Anbringen der verkleinerten Tafel ermöglichen sollte, oder?
Wenn das ADR prinzipiell verkleinerte Tafeln 30 x 12 zulässt, muss man doch davon ausgehen können, dass diese dann als solche ihren eigentlichen Schutzzweck ähnlich zuverlässig erfüllen sollte wie die "Große". Weshalb also wehrt man sich so vehement dagegen, das ADR einfach nur anzuwenden?
Gruß

Re: Verkleinerte Warntafel [Re: almueadr] #16542 06.03.2013 11:32
Registriert: Jul 2007
Beiträge: 2,832
Gerald Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2007
Beiträge: 2,832
Hallo altec,

wenn die Bordwand ca. 60 cm hoch ist, dann must Du die orange Tafel 40 cm x 30 cm anbringen, denn die Größe der Fläche gibt es her.

Antwort auf
Wenn das ADR prinzipiell verkleinerte Tafeln 30 x 12 zulässt, muss man doch davon ausgehen können, dass diese dann als solche ihren eigentlichen Schutzzweck ähnlich zuverlässig erfüllen sollte wie die "Große".


Die verkleinerte Tafel kann ich nur anbringen, wenn die Fläche nicht da ist, z.B. beim Pkw vorn oder beim Sprinter vorn. Wenn Lüftungsöffnungen vorhanden sind, diese dürfen ja nicht verdeckt werden, geht es nicht. Auch beim Pkw hinten kann es zutreffen, beim Sprinter weniger, da hier die Fläche immer vorhanden ist.

Antwort auf
Weshalb also wehrt man sich so vehement dagegen, das ADR einfach nur anzuwenden?


In erster Linie ist die verkleinerte Tafel für solche Fälle gedacht, wo das Anbringen der normalen Tafel nicht möglich ist. Es gibt immer wieder Fälle, wo die kleine Tafel bei Lkw's angebracht wurde, es gab sogar den Fall, dass ein Beförderer aus ästhetischen Gründen diese Variante gewählt hat. Das ist bei der Fahrt durch Österreich vorgekommen, und ist bei der Kontrolle auch nicht so gut angekommen. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/tongue.gif" alt="" />

Zuletzt bearbeitet von Gerald; 06.03.2013 11:34.
Re: Verkleinerte Warntafel [Re: Gerald] #16543 12.03.2013 13:51
Registriert: Feb 2002
Beiträge: 719
TDamm Offline
Meister aller Klassen
Offline
Meister aller Klassen
Registriert: Feb 2002
Beiträge: 719
Hallo alle miteinander,

die Regelung lautet:

Wenn wegen der Größe und des Baus des Fahrzeugs die verfügbare Fläche für das Anbringen der orangefarbenen Tafeln nicht ausreicht, dann....

somit ist die verfügbare Fläche immer entscheiden, auf das umklappen kommt es m.E. nicht an.
Bei Sprintern ist Vorsicht geboten. Hier ist ein Verfahren anhängig, in dem es um die vorderer Warntafel geht. Nach drei Gutachtern hat letztendlich der Fahrzeughersteller für den Sprinter eine normale Warntafel empfohlen. Mal sehen was das OLG irgendwann mal sagt.

Anhänge
17249-unzulässigeWarntafel.jpg (0 Bytes, 445 Downloads)

Freundliche Grüße
Thomas Damm
Re: Verkleinerte Warntafel [Re: TDamm] #16544 26.04.2013 11:46
Registriert: Feb 2009
Beiträge: 39
E
EnterExit Offline
Spezi
Offline
Spezi
E
Registriert: Feb 2009
Beiträge: 39
Hallo zusammen,
die Akte scheint ja geschlossen zu sein, aber dachte, da ich erst jetzt darüber gestolpert bin, gebe ich auch noch meinen Senf aus eigener Erfahrung dazu ab.

In unserem Fuhrpark befindet sich auch ein T5-Transporter mit dem wir GG ausliefern.
Dieser war lange hinten und vorne mit der abgespeckten Version der Tafel ausgestattet; vorne ließ es sich wegen o.g. Gründen nicht anders regeln und hinten dachten wir auch, das wir auf alle Fälle auf der sicheren Seite sind. Zumal hinten der Platz wegen Typenschild des Fabrikats, Türhebel und Schloß und auch unserer Beschriftung nichts anderes zu ließ.
Alles "Pustekuchen"! Irgendein Kontrolleur hatte während der Fahrt wohl das Augenmaß das abschätzen zu können, dass dort "genügend" Platz sei und es kam zum Stop und den üblichen Formalien bzw. dem behördlichen Gang.
Viel Briefverkehr mit Fotos brachte schließlich das Urteil, wenn der bauliche Platz am Fahrzeug vorhanden ist, gibt es keine Kompromisse.
Für uns bedeutete das: unsere Beschriftung ab, Typenschild vom Autohändler "verschieben" lassen und siehe da.....dazwischen passte es tasächlich!

Somit ist der Fall klar, wenn er klar ist!

In diesem Sinne einen freundlichen Gruß an alle und ein schönes Wochende!

O.Freithofer


Kostenloser Gefahrgut-Newsletter

Wöchentlicher Gefahrgut-NewsletterWöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".

Suche

Aktuell wird diskutiert

Tunnelbeschränkungscode

von M.A.T. - 17.05.2024 10:13
Neue Veröffentlichungen LAGA
von Gerald - 16.05.2024 13:04
Defintion Verantwortlichkeiten
von Uwe73 - 14.05.2024 12:25
Produkttipps

Präsentiert von
ecomed SICHERHEIT und Storck Verlag Hamburg
Marken der ecomed-Storck GmbH
www.ecomed-storck.de
Foren-Regeln | Impressum | Datenschutz | Newsletter | Datenschutz-Einstellungen
Powered by UBB.threads™ PHP Forum Software 7.7.3