Re: Änderungen ADR/RID 2015
[Re: King_Louie_21]
#16684
01.07.2014 06:37
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King_Louie_21
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Es ist soweit: Alle [eckigen] Klammern sind weggefallen und der endgültige Notifizierungstext für das RID 2015 liegt seit gestern in deutscher Sprache vor. Das ist die Fassung, die dann in Deutschland voraussichtlich im November/Dezember 2014 auch im Bundesgesetzblatt Teil II als 18. RID-Änderungsverordnung veröffentlicht wird. Fundstelle: OTIF/RID/NOT/2015
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Re: Änderungen ADR/RID 2015
[Re: King_Louie_21]
#16685
02.08.2014 18:28
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King_Louie_21
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So, jetzt ist es auch für das ADR 2015 soweit: Die deutsche Übersetzung steht. Und wer hat's erfunden? <img src="/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" /> Das ASTRA (Schweizerisches Bundesamt für Strassen) hat den vollständigen Änderungstext, wie er voraussichtlich im Herbst auch in Deutschland als 23. ADR-Änderungsverordnung (23. ADRÄndV) im Bundesgesetzblatt Teil II veröffentlicht wird, ins Netz gestellt. Der Text ist aus formalen Gründen als "Entwurf" markiert, weil dazu in der Schweiz bis 13.10.2014 ein Anhörungsverfahren läuft, zu dem die Kantonsregierungen und die interessierten Verbände eingeladen wurden. Freundlicherweise wurde gleich ein fünfseitiger Handzettel mitgeliefert, auf dem die wichtigsten Änderungen kurz beschrieben sind. Fundstellen: [*]Änderungen zu den Anlagen A und B zum ADR[*]Erläuterungen zu den Änderungen ADR 2015__________________________ P.S. Die Schweizer sind die ersten, die's zur Verfügung gestellt haben. Die Übersetzung ist aber gut mit "ß" gewürzt, was auf Unterstützung aus Deutschland oder Österreich hindeutet. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smirk.gif" alt="" />
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Re: Änderungen ADR/RID 2015
[Re: Claudi]
#16686
07.08.2014 15:52
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ARK
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Hallo zusammen, Oh, ich glaube UN 3509 wird meine neue Lieblings-UN-Nummer! Endlich hoffentlich klare Regelungen (und bitte praktikabel) für leere ungereinigte Verpackungen. Ist das wirklich eine neue UN-Nummer für ALLE leeren, ungereinigten Verpackungen? Ich finde im veröffentlichten Entwurf von Astra zwar den neuen Abschnitt 5.4.1.1.19. Da ist aber von "Altverpackungen" die Rede. Wenn damit alle bisherigen leeren, ungereinigten Verpackungen gemeint sein sollen, dann müsste ja z.B. der bisherige Abschnitt 5.4.1.1.6.2.1 gestrichen werden. Eine solche Streichung kann ich aber nicht finden. Frage also: Welche "Altverpackungen" sind künftig als UN 3509 zu klassifizieren?
Mit freundlichen Grüßen ARK
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Re: Änderungen ADR/RID 2015
[Re: ARK]
#16687
07.08.2014 16:10
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Gerald
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Hallo ARK, Ist das wirklich eine neue UN-Nummer für ALLE leeren, ungereinigten Verpackungen? In dem Beitrag von King Louie weiter oben wird auf das Dokument "Erläuterungen zu den Änderungen ADR 2015" verwiesen, in welchen auf Seite 2 unter " Klassifizierung (Teil 2) folgendes seht: "- Leere ungereinigte Verpackungen, Grossverpackungen oder Grosspackmittel (IBC) auf dem Weg zur Entsorgung oder zum Recycling dürfen gemäss dem neuen Abschnitt 2.1.5 unter der UN-Nummer 3509 für Altverpackungen klassifiziert werden" Auch habe wir in dem Threads unter http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads...age=0#Post18520 dieses Thema schon mal bearbeitet.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Änderungen ADR/RID 2015
[Re: ARK]
#16688
08.08.2014 10:26
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sonnenblume85
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Hallo,
nur nochmal damit das klar ist. Nicht alle leeren, ungereinigten Altverpackungen fallen unter die neue UN 3509. Nur: gefährliche Güter der Klasse 3, 4.1, 5.1, 6.1, 8 oder 9 handeln. Darüber hinaus darf es sich dabei nicht um Rückstände der folgenden Stoffe handeln: - keine Verpackungsgruppe 1 oder Stoffe die LQ 0 sind. - keine desensibilisierten explosiven Stoffe - keine selbstzeretzlichen Stoffe - nicht UN 2212,2590,2315,3432,3151 und 3152.
--> trotzdem ist es eine große Erleichterung. Außerdem gab es diese Regelung schon früher bei mancheinem Unternehmen als Ausnahmegenehmigung.
Was ich mich aber Frage ist, was ist ein "dokumentiertes Sortierverfahren"? Muss ich die Gebinde zählen?
Vielen Dank
Viel Spaß damit. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/laugh.gif" alt="" />
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Re: Änderungen ADR/RID 2015
[Re: sonnenblume85]
#16689
09.08.2014 17:04
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King_Louie_21
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Was ich mich aber Frage ist, was ist ein "dokumentiertes Sortierverfahren"? Muss ich die Gebinde zählen? Hallo Sonnenblume, damit wir uns nicht allzu sehr verzetteln, habe ich im Abfallforum auf Deine Frage geantwortet: "ADR/RID 2015: Altverpackungen UN 3509"Schöne Grüße.
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Re: Änderungen ADR/RID 2015
[Re: King_Louie_21]
#16690
10.08.2014 08:47
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sonnenblume85
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Danke. Habe nicht aufgepasst.
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Re: Änderungen ADR/RID 2015
[Re: Gerald]
#16691
10.08.2014 17:46
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Hallo Gerald, folgendes seht: "- Leere ungereinigte Verpackungen, Grossverpackungen oder Grosspackmittel (IBC) auf dem Weg zur Entsorgung oder zum Recycling dürfen gemäss dem neuen Abschnitt 2.1.5 unter der UN-Nummer 3509 für Altverpackungen klassifiziert werden" Auch habe wir in dem Threads unter http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads...age=0#Post18520 dieses Thema schon mal bearbeitet. Vielen Dank für den Link. Neben dem oben zitierten Text ist für mich vor allem folgender Textabschnitt interessant: Kapitel 3.3, SV 663
Diese Eintragung darf nur für Verpackungen, Großverpackungen oder Großpackmittel (IBC) oder Teile davon verwendet werden, die gefährliche Güter enthalten haben und die zur Entsorgung, zum Recycling oder zur Wiederverwendung ihrer Werkstoffe, nicht aber zur Rekonditionierung, Reparatur, regelmäßigen Wartung, Wiederaufarbeitung oder Wiederverwendung befördert werden und die so weit entleert wurden, dass bei der Übergabe zur Beförderung nur Rückstände gefährlicher Güter vorhanden sind, die an den Verpackungsteilen anhaften.
Uffffff! Ich hatte schon schlimmstes befürchtet. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/cool.gif" alt="" />
Mit freundlichen Grüßen ARK
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