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freigestellt oder begrentzte Menge? #16710 16.04.2013 10:34
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djung69 Offline OP
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Hallo Ihr erfahrenen Gefahrgutprofis.
Habe mal zwei blöde Fragen zu UN1170 mit der Verpackungsgruppe II, da ich mit diesem Stoff null erfahrung habe und ich keine Fehler im Beförderungspapier machen möchte. Aber bestimmt kann mir einer von euch helfen.
Habe 50 kleine Flaschen Ethanol mit einem gesamt Gewicht von 2,5KG im Karton.
- Was muss im Beförderungspapier stehen?
- Ist das ein Transport in begrenzter Menge oder ein Versandstück in freigestellter Menge?
Wäre toll, wenn ihr mir schnell helfen könnt.
Gruß und Danke im Voraus.

Re: freigestellt oder begrentzte Menge? [Re: djung69] #16711 16.04.2013 14:27
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G. Homann Offline
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Hallo,

also mal sehen ... UN 1170 II -> Eintrag in Spalte 7b E2 -> gem 3.5.1.2 30 ml je Innenverpackung und 500 ml max. je Versandstück -> "freigestellte Menge" geht schon mal nicht.
LQ: Eintrag in Spalte 7a 1L max. je Innenverpackung -> i.O. (gem. 3.4.2 max. Gesamtbruttomasse 30 kg -> auch i.O.)
Der Transport kann also unter LQ laufen, Beförderungspapier ist gem. 3.4.1 nicht erforderlich. Allerdings Informationspflicht des Absenders an den Beförderer über die Bruttomasse in nachweisbarer Form beachten (3.4.12 bzw. GGVSEB § 18 (1) 2).

Gruß aus Koblenz
Günther Homann

Re: freigestellt oder begrentzte Menge? [Re: djung69] #16712 16.04.2013 14:33
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Hagen Offline
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Hallo!
Ob Du es als begrenzte oder freigestellte Menge verschicken willst, entscheidest (in gewissen Grenzen) Du selbst. Generell empfehle ich begrenzte Menge, da der Verpackungs- und Prüfaufwand für freigestellte Menge unverhältnismäßig ist. Begrenzte Menge ist für Deinen Fall auch möglich.

Ob freigestellte Menge geht, hängt vom Volumen der einzelnen Flaschen ab. Für UN 1170 Verpackungsgruppe II gilt der Code E2, d. h. max. 30 mL pro Flasche und max. 500 mL pro Packstück. Du brauchst also auf jeden Fall mehrere Packstücke.

Ein Beförderungspapier ist in beiden Fällen nicht vorgeschrieben. Wenn es ein anderes Begleitpapier, z. B. einen Lieferschein, gibt, muss dort bei freigestellter Menge eingetragen werden "Gefährliche Güter in freigestellten Mengen" und die Anzahl der Packstücke.
Bei begrenzten Mengen ist der Beförderer vorab über die Bruttomasse zu informieren.

Gruß
Hagen

Begrenzte Menge (Details siehe Kap. 3.4 ADR):

Re: freigestellt oder begrentzte Menge? [Re: djung69] #16713 16.04.2013 15:03
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djung69 Offline OP
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OP Offline
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Beiträge: 11
Super wie schnell ihr mir geholfen habt. Jetzt bin ich etwas sicherer, da ich mir das eigentlich auch so gedacht hatte.
Vielen Dank nochmal.


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