Hallo!
Ob Du es als begrenzte oder freigestellte Menge verschicken willst, entscheidest (in gewissen Grenzen) Du selbst. Generell empfehle ich begrenzte Menge, da der Verpackungs- und Prüfaufwand für freigestellte Menge unverhältnismäßig ist. Begrenzte Menge ist für Deinen Fall auch möglich.
Ob freigestellte Menge geht, hängt vom Volumen der einzelnen Flaschen ab. Für UN 1170 Verpackungsgruppe II gilt der Code E2, d. h. max. 30 mL pro Flasche und max. 500 mL pro Packstück. Du brauchst also auf jeden Fall mehrere Packstücke.
Ein Beförderungspapier ist in beiden Fällen nicht vorgeschrieben. Wenn es ein anderes Begleitpapier, z. B. einen Lieferschein, gibt, muss dort bei freigestellter Menge eingetragen werden "Gefährliche Güter in freigestellten Mengen" und die Anzahl der Packstücke.
Bei begrenzten Mengen ist der Beförderer vorab über die Bruttomasse zu informieren.
Gruß
Hagen
Begrenzte Menge (Details siehe Kap. 3.4 ADR):