|
Ladungssicherung-Kennzeichnung
#16735
23.04.2013 12:36
|
Registriert: Apr 2011
Beiträge: 142
Christin1975
OP
Profi
|
OP
Profi
Registriert: Apr 2011
Beiträge: 142 |
Hallo,
wir möchten gern Fässer, Hobbocks und einen 5L Kanister zusammen auf einer Palette verschicken. Fässer und Hobbocks können mit einem Zurrband befestigt werden. Für den Kanister (kein Gefahrgut) müssen wir Schrumpffolie für den Halt verwenden. Wir würden dann die Schrumffolie aber nur bis zur Höhe des Kanisters verwenden. Man kann bei allen Fässern und Hobbocks die Gefahrgutkennzeichnung erkennen. Muss man jetzt trotzdem die Gefahrgutkennzeichnung auf der Schrumpffolie wiederholen?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Viele Grüße
Christin
|
|
Re: Ladungssicherung-Kennzeichnung
[Re: Christin1975]
#16736
23.04.2013 12:44
|
Registriert: Jan 2009
Beiträge: 66
duldinger
Vollmitglied
|
Vollmitglied
Registriert: Jan 2009
Beiträge: 66 |
Hallo Christin,
nach 5.1.2.1 a) müssen die Kennzeichen nur dann wiederholt werden, wenn sie nicht mehr sichtbar wären.
Grüße aus Bayern
Thomas
|
|
Re: Ladungssicherung-Kennzeichnung
[Re: Christin1975]
#16737
23.04.2013 15:35
|
Registriert: Aug 2011
Beiträge: 54
heido
Vollmitglied
|
Vollmitglied
Registriert: Aug 2011
Beiträge: 54 |
Hallo Christin,
wenn du mit der Folie auch die Fässer umwickelst, dann solltest du die Umverpackungsaufkleber nicht vergessen.
Gruß Heido
|
|
Re: Ladungssicherung-Kennzeichnung
[Re: heido]
#16738
23.04.2013 16:23
|
Registriert: Apr 2011
Beiträge: 142
Christin1975
OP
Profi
|
OP
Profi
Registriert: Apr 2011
Beiträge: 142 |
Hallo Heido,
wir wollten nur den unteren Teil umwickeln.
Viele Grüße
Christin
|
|
Re: Ladungssicherung-Kennzeichnung
[Re: Christin1975]
#16739
23.04.2013 19:24
|
Registriert: Jun 2007
Beiträge: 47
R_KARPE
Spezi
|
Spezi
Registriert: Jun 2007
Beiträge: 47 |
5.1.2.1 a) Eine Umverpackung muss für jedes in der Umverpackung enthaltene gefährliche Gut mit der UN-Nummer, der die Buchstaben «UN» vorangestellt sind, gekennzeichnet und, wie nach Abschnitt 5.2.2 für Versandstücke vorgeschrieben, bezettelt sein, es sei denn, die für alle in der Umverpackung enthaltenen gefährlichen Güter repräsentativen Kennzeichnungen und Gefahrzettel bleiben sichtbar. Ist ein und dieselbe Kennzeichnung oder ein und derselbe Gefahrzettel für verschiedene Versandstücke vorgeschrieben, muss diese Kennzeichnung oder dieser Gefahrzettel nur einmal angebracht werden. Gruß R_Karpe
|
|
Re: Ladungssicherung-Kennzeichnung
[Re: Christin1975]
#16740
24.04.2013 10:58
|
Registriert: Aug 2011
Beiträge: 54
heido
Vollmitglied
|
Vollmitglied
Registriert: Aug 2011
Beiträge: 54 |
Hallo Christin,
auch wenn du nur das untere drittel der Palette umwickelst entsteht dadurch eine Umverpackung die entsprechend gekennzeichnet werden muss. Wenn die Gefahrgutbezettlung sichtbar bleibt musst du diese nicht auch noch auf die Folie kleben.
Gruß Heido
|
|
Re: Ladungssicherung-Kennzeichnung
[Re: heido]
#16741
25.04.2013 09:52
|
Registriert: May 2006
Beiträge: 49
Stefan
Vollmitglied
|
Vollmitglied
Registriert: May 2006
Beiträge: 49 |
Ich lese den 5.1.2.1 so, dass das Wort "Umverpackung" nur angebracht werden muss, wenn nicht alle oder einige Gefahrzettel usw. sichtbar sind und auf der Umverpackung angebracht werden müssen. Schließlich bezieht sich der Absatz beginnend mit "es sei denn" sowohl auf (i) und (ii). Sofern alle Gefahrzettel und Kennzeichnungen sichtbar bleiben, handelt es sich nicht um eine kennzeichnungspflichtige Umverpackung.
Sieht das noch jemand so?
Gruß Stefan
per aspera ad astra
|
|
Re: Ladungssicherung-Kennzeichnung
[Re: Stefan]
#16742
25.04.2013 12:09
|
Registriert: Aug 2011
Beiträge: 54
heido
Vollmitglied
|
Vollmitglied
Registriert: Aug 2011
Beiträge: 54 |
Sofern alle Gefahrzettel und Kennzeichnungen sichtbar bleiben, handelt es sich nicht um eine kennzeichnungspflichtige Umverpackung.
Eine Umverpackung ist als solche immer Kennzeichnungspflichtig. Denn wenn eine Sendung komplett mit Schrumpffolie eingeschrumpft wird, bleiben die Gefahrzettel auch sichtbar (Vorausgesetzt die Schrumpffolie ist durchsichtig)und die Schrumpffolie muss als Umverpackung gekennzeichnet werden. Gruß Heido
|
|
Re: Ladungssicherung-Kennzeichnung
[Re: heido]
#16743
25.04.2013 13:42
|
Registriert: May 2006
Beiträge: 49
Stefan
Vollmitglied
|
Vollmitglied
Registriert: May 2006
Beiträge: 49 |
Eine Umverpackung ist als solche immer Kennzeichnungspflichtig. Denn wenn eine Sendung komplett mit Schrumpffolie eingeschrumpft wird, bleiben die Gefahrzettel auch sichtbar (Vorausgesetzt die Schrumpffolie ist durchsichtig)und die Schrumpffolie muss als Umverpackung gekennzeichnet werden.
Gruß Heido
Wo steht das so konkret? Ich lese das anders. Das ist m.E. nur korrekt, wenn der Absatz "es sei denn..." eindeutig zu (ii) zugeordnet wäre. Beim verwendeten Layout (sowohl online als auch Buch) lese ich heraus, dass (i) und (ii) nur anzuwenden sind, wenn irgendeine der erforderlichen Nummern, Gefahrzettel und Kennzeichnungen nicht sichtbar sind. Gruß Stefan
per aspera ad astra
|
|
Re: Ladungssicherung-Kennzeichnung
[Re: Stefan]
#16744
25.04.2013 15:37
|
Registriert: Jul 2007
Beiträge: 3,190
Gerald
Held der Gefahrgutwelt
|
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2007
Beiträge: 3,190 |
Hallo Stefan, Als Erstes sieh mal unter 1.2 unter " Umverpackung ", dort steht die Begriffsbestimmung. Dann weiter unter 5.1.2.1 Kennzeichnung, denn da steht, wie die Umverpackung zu kennzeichnen ist, unter 5.1.2.1 a) steht .... muss eine Umverpackung ... Und damit ist dann klar, wie die Umverpackung zu kennzeichnen ist. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smirk.gif" alt="" /> Das ist m.E. nur korrekt, wenn der Absatz "es sei denn..." eindeutig zu (ii) zugeordnet wäre. Genau so ist es. Hier geht es nur um die Kennzeichnung, wenn diese sichtbar ist, aber auf Umverpackung kannst Du in keinem Fall verzichten. Denke Bitte auch an die Sprache, steht im letzten Teil des Satzes!!
Zuletzt bearbeitet von Gerald; 25.04.2013 16:37.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
|
|
|
Wöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".
|
|
|
UN 0012
von Joo_Stan - 28.10.2025 15:13
|
|
|
|