Hallo sebstar,
vom "einfach mitgeben" rate ich dringend ab.
Es gibt für die Versendung von Proben einen besonderen Passus im ADR. Unter
2.1.4 Zuordnung von Proben ist beschrieben, wie du mit Proben zu Verfahren hast. Da es schon eine Tendenz
gibt, ist es eine lösbare Aufgabe.
Dann kannst du auch das entprechende Beförderungspapier erstellen - unabhängig davon, ob der Fahrer bereits Gefahrgut transportiert oder nicht.