Hallo Andy,
Meine Frage ist aber, ob die Sendung überhaupt gekennzeichnet und mit einem zusätzlichen Dokument versehen werden muss, auch wenn nur eine einzelne Batterie versendet wird?
Ja, Kennzeichnung (SV 188 f) und Begleitdokument (SV 188 g) sind auch für eine einzige Lithium-Metall-Batterie mit max. 2 g Lithiummenge erforderlich. Darüber hinaus muss die Batterie dem UN Test 38.3 (SV 188 b) entsprechen und gem. Buchstabe d) verpackt werden. Für das fertige Versandstück sind außerdem der Falltest aus 1,2 m Höhe (SV 188 h) und die max. Bruttomasse von 30 kg (SV 188 i) zu beachten.
Für die in Geräten eingebauten Batterien gibt es ja nach SV 188 f) des ADR auch die Ausnahme, dass Kleinstmengen ohne Kennzeichnungen versendet werden dürfen.
Die Ausnahme von der Kennzeichnung gilt in der Tat nur für Lithium-Batterien, die in Ausrüstungen eingebaut sind. Das lese ich auch so.
Ich habe mir kürzlich bei Amazon ebenfalls 2 Lithium-Batterien für meine Digitalkamera gekauft. Auch diese wurden nicht gekennzeichnet. Hat Amazon damit gegen die Gefahrgutvorschriften verstoßen oder gibt es eine Ausnahmeregel in diesem Fall?
Mit einer Einzelfall-Ausnahme nach § 5 GGVSEB wäre ein Abweichen von den allgemein gültigen Vorschriften möglich. Ob dieser Fall vorliegt, kann nur der Versandhändler beantworten. Ich halte eine solche Ausnahme jedoch für unwahrscheinlich. Im Antrag für die Ausnahme müsste ein akzeptables Sicherheitsniveau nachgewiesen worden sein.
Die Höchstmenge von 2 g gilt nur für Lithium-Metall-Batterien. Wenn Lithium-Metall-Zellen, Lithium-Ionen-Zellen oder Lithium-Ionen-Batterien befördert werden sollen, dann sieht die SV 188 andere Höchstmengen vor.
Eine Übersicht zu den Vorschriften für Lithium-Batterien beim Landtransport findet sich auf Seite 7 des Vortrags von Jürgen Werny auf dem Schweizer Gefahrguttag (14.09.2012): «
LITHIUM BATTERIEN: IMMER KOMPLIZIERTER?»
Der ZVEI hat einen Kundenleitfaden zur SV 188 veröffentlicht, der sinngemäß auch auf andere Lithium-Batterien übertragen werden kann. Statt «LITHIUM-IONEN-Batterie» muss dann in der Kennzeichnung bzw. im Begleitdokument «LITHIUM-METALL-Batterie» geschrieben werden: «
Versand von Lithium-Ionen Batterien im Straßenverkehr»
Für Luftfracht gelten strengere Vorschriften, die über das Luftfahrtbundesamt abgerufen werden können: «
Transport von Lithium - Batterien»
Schöne Grüße.