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Jahresbericht freie Gestaltung #16806 09.05.2013 22:26
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Reiner Offline OP
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Ich freue mich auf eine rege Diskussion.

Als Angestellter Gefahrgutbeauftragter bekomme ich die Form und Aussehen des Jahresberichts vorgeschrieben.
Ich denke die Firma kann einem Gefahrgutbeauftragten nicht die Form vorschreiben sowie das sein Vorgesetzer diesen Bericht mit unterschreibt. Ich dankbar für Informationen.

Re: Jahresbericht freie Gestaltung [Re: Reiner] #16807 10.05.2013 06:26
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duldinger Offline
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Hallo Reiner,

nach GbV §8(5) muss der Gb einen Jahresbericht mit entsprechenden Inhalten erstellen. Es gibt keine Vorschrift über Form und Aussehen, somit gibt es m.E. keine Verpflichtung aus dem ADR und der GbV.
Es kann natürlich sein, dass ein anderes Thema eine Rolle spielt. So könnte es ja sein, dass auf Grund einer ISO-Zertifizierung das QM bestimmte Vorgaben haben möchte.
Die Unterschrift des Vorgesetzten ergibt sich ebenfalls nicht zangsweise aus der GbV. "Der Gefahrgutbeauftragte hat für den Unternehmer ..." (§8(5) GbV - wie sieht deinen Stellenbeschreibung aus. Wenn du alleiniger Gb bist, bist du nur der Geschäftsleitung gegenüber verpflichtet. Bei mehreren Gb stellt sich die Frage, wie die Aufgabenteilung aussieht.


Grüße aus Bayern

Thomas
Re: Jahresbericht freie Gestaltung [Re: duldinger] #16808 10.05.2013 07:41
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Gandalf Offline
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Hallo zusammen,
Antwort auf
So könnte es ja sein, dass auf Grund einer ISO-Zertifizierung das QM bestimmte Vorgaben haben möchte.

Immer diese QM-Vorgaben <img src="/ubbthreads/images/graemlins/tongue.gif" alt="" /> Also ich denke nicht, dass es Aufgabe der QM ist Form und Aussehen vorzuschreiben. Inhalte ok, ansonsten sollte QM hier prüfen, ob die existierneden Regelungen funktionieren und eingehalten werden.
Eine Unterschrift der GF ist nach GbV nicht vorgeschrieben. Ich habe es mir jedoch angewöhnt, mir die Vorlage mit folgendem Text bescheinigen zu lassen (natürlich erhalte ich eine unterschriebene Kopie):
"Das Original dieses Jahresberichtes wurde der Geschäftsführung am ... vorgelegt.
Der vorgelegte Jahresbericht wurde von der Geschäftsführung zur Kenntnis genommen." Dann noch Datum und Unterschrift.
Gruß Gandalf


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