Hallo Gefahrgutspezialisten
Oxidationsbitumen wird für bituminöse Abdichtungen verwendet und wird z.B. vom Dachdecker normalerweise in kaltem (starrem) Zustand transportiert um am Verwendungsort verflüssigt (Bitumenofen ca. 200°C) und verarbeitet zu werden. Meiner Meinung nach ist dies kein Gefahrgut (z.B. auch Angabe Arbeitsgemeinschaft der Bitumenindustrie). Erst wenn heiss (flüssig) befördert als UN3257 "Erwärmter flüssiger Stoff, n.a.g. bei oder über 100°C und unter seinem Flammpunkt, Bitumen" -> soweit für mich alles klar.
Ein Kollege meinte nun, Oxidationsbitumen sei auch in kaltem Zustand entsprechend im Beförderungspapier aufzunehmen weil in einem Unfall-/Brandfall die Ware eben flüssig wird. Wenn dies stimmen würde, müsste auch jede einzelne Rolle Dachpappe aufgeführt werden...
Was meint ihr?
Aufführen als "kein Gefahrgut" und trotzdem Unfallmerkblatt mitführen?
Ist die Ware dann als kg oder liter aufzuführen?
Bezeichnung Verpackung (normalerweise in Kunststofffolie)?
Herzlichen Dank für eure Meinung!
Tschüss
Tom van Egmond
Zuletzt bearbeitet von Tom van Egmond; 26.04.2004 20:18.