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Re: Notstromaggregate [Re: Winklhofer] #16929 24.05.2013 13:48
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Dieter2010 Offline
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Hallo Herr Winklhofer,

daran dachte ich auch schon, jedoch ist damit m. E. aus dem Beförderungspapier nicht erkennbar, dass es sich um ein ungereinigtes,leeres "Umschließungsmittel" handelt?!


Viele Grüße

Dieter
Re: Notstromaggregate [Re: Gerald] #16930 24.05.2013 13:57
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King_Louie_21 Offline
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Hallo Gefahrgutkolleg(inn)en,

zur Umweltgefahr im Rahmen der SV 363 noch eine Frage: Der Abschnitt 5.4.1 ADR ist bei einem Tankvolumen > 1500 L zu beachten und somit ist der Ausdruck «UMWELTGEFÄHRDEND» im Beförderungspapier erforderlich (Abs. 5.4.1.1.18 ADR/RID).

Andererseits sind Kennzeichnungen des Tanks mit dem Symbol «Fisch und Baum» nicht vorgeschrieben. Lese ich das richtig?

Schöne Grüße.

Re: Notstromaggregate [Re: King_Louie_21] #16931 26.05.2013 16:13
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Hallo King_Louie_21,

Antwort auf
Andererseits sind Kennzeichnungen des Tanks mit dem Symbol «Fisch und Baum» nicht vorgeschrieben.


Da hast Du im ADR richtig gelesen, aber nach IMDG Code ist es anders. Denn da steht bei SV 363 Punkt 4 und Punkt 5 "...falls erforderlich, gemäß 5.2.1.6 gekennzeichnet"


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Notstromaggregate [Re: Dieter2010] #16932 27.05.2013 11:23
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Servus Danger2010,

SV 363 stellt nur auf den Fassungsraum ab. Damit ist es im Grundsatz nicht von Bedeutung, ob voll oder leer. Es ist allerdings sicherlich nicht falsch, wenn Sie noch hinter der mobilen Heizzentrale einen Hinweis auf die Menge geben.

Beste Grüße aus Ulm
Alfred Winklhofer

Re: Notstromaggregate [Re: Gerald] #16933 27.05.2013 21:19
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King_Louie_21 Offline
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Hallo Gerald,

Danke für Deine Antwort und Bestätigung. Es erschien mir irgendwie ungewöhnlich, dass "umweltgefährdend" im Beförderungspapier anzugeben ist, jedoch beim Straßentransport "Fisch und Baum" nicht auf die Maschine geklebt werden muss. Bislang hatte ich mir die SV 363 nur im ADR angesehen und noch nicht mit dem IMDG-Code verglichen, der wieder vieles anders darstellt.

Aber, wie wir ja bereits festgestellt haben, ist die SV 363 für so manche Überraschungen gut. Ich denke da z.B. immer noch daran, dass künftig nahezu alle selbstfahrenden Baumaschinen gekennzeichnet werden sollen.

Schöne Grüße.

Re: Notstromaggregate [Re: Winklhofer] #16934 03.06.2013 16:06
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Servus Danger2010,

der neuen RSEB zufolge reicht im Beförderungspapier sogar die Angabe des Fassungsraumes.

Beste Grüße aus Ulm
Alfred Winklhofer

Re: Notstromaggregate [Re: Winklhofer] #16935 10.06.2013 11:04
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Hallo Herr Winklhofer,

vielen Dank für die Info; können Sie mir bitte die Fundstelle in der neuen RSEB nennen, wonach die Angabe des Fassungsraumes im Beförderungspapier ausreicht?


Viele Grüße

Dieter
Re: Notstromaggregate [Re: Dieter2010] #16936 11.06.2013 15:53
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Servus Dieter2010,

das steht in Nr. 3-3.3 der RSEB 2013.

Beste Grüße aus Ulm
Alfred Winklhofer

Re: Notstromaggregate [Re: Winklhofer] #16937 12.06.2013 16:44
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Wolfgang Offline
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Hallo Gefahrgutkollegen/innen,

Meine Vorgehensweise in dem genannten Fallbeispiel wäre folgende: Die Freistellung nach 1.1.3.1 b ADR wende ich an.
Wenn der Anwender alle Kriterien der Freistellung erfüllt, ist er von den anderen ADR- Vorschriften grundsätzlich befreit.Ich sage ganz provokant:" Wieso soll mich die SV 363 interessieren, wenn die Bedingungen einer grundsätzlichen Befreiung ( 1.1.3.1 b ) von den ADR Vorschriften erfüllt sind? Die grundsätzlichen Befreiungen stehen nicht umsonst am Anfang des ADR. Oder!?

Freundliche Grüße

Wolfgang


















Freundliche Grüße

Wolfgang

Re: Notstromaggregate [Re: Wolfgang] #16938 12.06.2013 17:10
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King_Louie_21 Offline
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Hallo Wolfgang,

mit dieser Interpretation provozierst Du im Falle einer Kontrolle wahrscheinlich ein Bußgeld. Die Freistellung des Unterabschnitts 1.1.3.1 b) gilt nur für Beförderungen von Maschinen oder Geräten, die nicht näher an anderer Stelle in der Anlage A zum ADR bezeichnet sind. Die SV 363 im Abschnitt 3.3.1 ADR ist Bestandteil der Anlage A zum ADR. Die in SV 363 bezeichneten Maschinen und Geräte fallen somit nicht unter die Freistellung des Unterabschnitts 1.1.3.1 b) ADR.

Das Thema wurde auch schon umfangreich im Thread «[suche] Bilder zu ADR SV 363» behandelt.

Schöne Grüße.

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