Hallo Wolfgang,
Die grundsätzlichen Befreiungen stehen nicht umsonst am Anfang des ADR. Oder!?
Sieh mal Bitte in die RSEB vom 08.05.2013 unter Ziffer 1-1.1 bis 1-1.5 und 3-3.1 bis 3-3.3 nach, hier wird alles im Zusammenhang mit der SV 363 erläuter, teilweise sogar an Beispielen.