Hallo Lukas,
jedes Versandstück (!) ist mit den in SV 188 f) vorgeschriebenen Angaben zu versehen. Die Form ist nicht vorgegeben und Du kannst den Aufkleber frei gestalten.
Solltest Du den Versand auch auf dem Luftweg durchführen, dann wäre ICAO-TI/IATA-DGR zu beachten. Anders als beim Landtransport gibt es für Luftfracht ein spezielles Abfertigungskennzeichen. Das Luftfahrtbundesamt hat dazu eine
Informationsschrift veröffentlicht.
Schöne Grüße.