Definition "leer"
#17038
14.06.2013 10:49
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King_Louie_21
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Hallo Gefahrgutkolleg(inn)en, kennt jemand ein Rechtsurteil oder eine sonstige offizielle Präzisierung, wann eine Gefahrgutumschließung (Tank, Schüttgut-Container, Verpackung) als "leer" im Sinne von "leer, ungereinigt" anzusehen ist? Ich konnte dazu den folgenden Beitrag hier in den Foren finden, der jedoch (nur) eine einzelne Meinung darstellt: Leere ungereinigte VerpackungenDas Problem stellt sich aus meiner Sicht vor allem in der Entsorgungswirtschaft, kann prinzipiell aber auch bei anderweitigen Beförderungsvorgängen auftreten. Als Beispiele nenne ich mal typische UN Nummern für Abfälle: UN 3082 (umweltgefährdende Flüssigkeit), UN 1992 (brennbare, toxische Flüssigkeit) oder UN 2810 (giftige organische Flüssigkeit). In der Entsorgungsanlage erfolgt die Entleerung der Flüssigkeiten aus einem Tank (20-25 cbm) meistens mittels Schwerkraft oder durch Druck mit Inertgas. Manchmal verbleibt danach ein Schlammrest im Tank. Wenn sich nichts mehr entleeren lässt, wird der Tank mit dem verbliebenen Flüssigkeits- oder Schlammrest üblicherweise als leer, ungereinigt deklariert. Die Restmengen Schlamm können durchaus mehrere 100 kg betragen. Gegebenenfalls erfüllt ein verbliebener Schlammrest (Sediment) auch nicht mehr die Definition für eine Flüssigkeit, sondern wäre eigentlich als Feststoff zu bewerten. Man könnte natürlich argumentieren, dass Stoffe oder Gemische, die dazu neigen, signifikante Schlammückstände im Tank zu hinterlassen, im Saug-Druck-Tank angeliefert werden sollten. Leider verhält sich die Entsorgungswelt nicht immer idealtypisch und der Anteil schlecht entleerbarer Anlieferungen bewegt sich unter 5%. Der Empfänger kann solche Anlieferungen nicht zurückweisen, weil der Schlamm ja erst nach der Entleerung festgestellt wird. Deshalb meine Frage: Welche Menge Flüssigkeits- oder Schlammrest darf in einem leeren, ungereinigten Tank (20-25 cbm) verbleiben, ohne dass es Probleme gibt? 50 kg, 500 kg oder 1.500 kg? Schöne Grüße.
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Re: Definition "leer"
[Re: King_Louie_21]
#17039
16.06.2013 09:42
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Udo Freitag
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Moin, moin King_Louie,
soweit ich weiß, gibt es im Gefahrgutrecht keine speziell definierten Restmengengrenzen für leere Verpackungen, Tanks bzw. Tankcontainer oder Schüttgutmulden. Im Einzelfall kann dies vielleicht Probleme bereiten aber ich denke, sind Verpackungen usw. bestimmungsgemäß entleert worden z.B. durch Schwerkraft, Druck oder Tauchpumpe bleiben nätürlich Restmengen übrig, die variieren können. Dies ist u.a. abhängig von der Bauart und vom Entleerungssystem. Diese Restmengen liegen beim Tankfahrzeug vielleicht bei ca. 100 Liter und beim 60 Liter Kunststofffass bei 100 ml und wie schon erwähnt, dass Gefahrgutrecht macht da keine konkreten Angaben.
Gruß
Udo
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Re: Definition "leer"
[Re: Udo Freitag]
#17040
16.06.2013 22:11
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King_Louie_21
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Hallo Udo,
vielen Dank für Deine Einschätzung. 100 kg oder 100 L Rückstand in einem 20 cbm Tank wird wahrscheinlich niemand beanstanden. Mangels klarer Aussagen in den Vorschriften steht der Empfänger jedoch vor einem Problem, wenn die Menge des Bodensatzes im Tank (Sediment) nach der Entleerung mehrere hundert Kilogramm beträgt oder vielleicht sogar im unteren vierstelligen Bereich liegt. Gilt der Tank dann immer noch als leer, ungereinigt?
In anderem Zusammenhang bin ich jetzt zufällig auf Nr. 1-9 RSEB 2013 gestoßen: «Als übliche Restmengen in einem ungereinigten leeren Tank sind Mengen zu akzeptieren, die nach der vollständigen Entleerung mit der technisch vorhandenen Entnahmeeinrichtung im Tank verbleiben und die sich aus Anhaftungen nach der Entleerung ergeben.» Dieser Satz bezieht sich allerdings auf die Freistellung für Lagerbehälter in Unterabschnitt 1.1.3.1 f) ADR. Mangels anderer Klarstellungen würde ich diese für Lagerbehälter angewendete Interpretation auch auf ungereinigte leere UN-Tanks oder ADR-Tanks anwenden. Frage an die Runde: Spricht aus Eurer Sicht etwas dagegen?
Schöne Grüße.
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Re: Definition "leer"
[Re: King_Louie_21]
#17041
17.06.2013 10:50
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Gandalf
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Hallo King_Louie_21, ja also ich würde das auch so sehen. Üblicherweise schalten technische Einrichtungen meist irgendwann ab (z.B. Trockenlaufschutz bei Pumpen) und dann ist leer, denn mehr kann diese Einrichtung ja nicht. Ich denke es kann nicht verlangt werden, dass dann jemand bspw. in einen Tank steigt und mit einer Handpumpe "den letzten Rest" herausholt. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" /> Bei einer "Schwerkraftentleerung" von Flüssigkeiten, fängt es irgenwann ja nur noch an zu tropfen. Dann wäre jetzt für mich leer, denn wie lange will man warten, bis der tatsächlich letzte Tropfen heraustropft (mehrere Wochen)? Das da einfach manchmal mehr oder weniger "große" Mengen in der Umschließung verbleiben, das ist nun mal so. Wenn man sich die Mengenangaben der verschiedenen Freistellungen etc. ansieht, dann sind die manchmal auch nicht gerade klein. Hier akzeptieren wir das "Gefährdungspotential" und an anderer Stelle machen wir uns um wenige Liter oder kg Gedanken? Also pragmatisch bleiben und nicht immer nach Logik suchen <img src="/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />. Technisch leer ist für mich "leer und ungereinigt". Gruß Gandalf
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Re: Definition "leer"
[Re: Gandalf]
#17042
17.06.2013 11:58
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GG1
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Hallo zusammen,
die alte TRbF 20 definierte leer, ungereinigt als Restanhaftungen/-inhalte, die weniger als 0,5 % des Rauminhaltes betragen.
Grüße GG1
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Re: Definition "leer"
[Re: GG1]
#17043
17.06.2013 13:50
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Gandalf
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Hallo GG1, ich gebe hier zu Bedenken, dass alle TRbF seit dem 01.01.2013 nicht mehr gelten. Auf der anderen Seite ist das natürlich ein Anhaltspunkt mit einer konkreten Angabe, die man zur Information heran ziehen kann. Was anderes in der Art haben wir ja nicht. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smirk.gif" alt="" /> Ansonsten siehe meinen vorherigen Beitrag. Gruß Gandalf
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Re: Definition "leer"
[Re: Gandalf]
#17044
19.06.2013 18:20
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Hallo zusammen,
Danke für Eure Meinungen. Das Thema läßt sich wohl nicht schwarz/weiß beantworten, aber Ihr habt mir weitergeholfen. Ich stelle mich dann mal auf den Standpunkt, dass der Tank leer ist, wenn praktisch nichts mehr ausläuft oder abgepumpt werden kann.
Schöne Grüße.
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Re: Definition "leer"
[Re: King_Louie_21]
#17045
24.06.2013 11:53
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Hallo King Louie 21,
auch die TRGS 510 kennt eine Definition für leer, ungereinigt, siehe 12.2 Absatz 4. Hier werden auch 0,5 % des Rauminhaltes zugrunde gelegt.
Grüße GG1
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