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Verwendung von Fässern mit Entgasungsventil #17084 25.06.2013 08:15
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Entsorgerlein Offline OP
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Guten Morgen,

ich habe folgendes Problem. Ich habe überlagerte Desinfektionsmittel, UN 1903 zu entsorgen und wollte diese in einem 120 Liter Faß mit Spannringverschluss(Codierung 1H2) als zusammengesetzte Verpackung verpacken. Nun habe ich das Problem, dass ich zur Zeit nur noch Fässer mit Entgasungsventil im Deckel habe.
Meine Frage: Dürfen diese trotzdem verwendet werden oder dürfen Deckel mit Entgasungsventil nur für die Gefahrgüter verwendet werden, für die sie auch vorgeschrieben sind ( z.B. UN 2014 Wasserstoffperoxid)

Schöne Grüße

Entsorgerlein

Re: Verwendung von Fässern mit Entgasungsventil [Re: Entsorgerlein] #17085 25.06.2013 10:58
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Gerald Offline
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Hallo Entsorgerlein,

Antwort auf
Dürfen diese trotzdem verwendet werden oder dürfen Deckel mit Entgasungsventil nur für die Gefahrgüter verwendet werden, für die sie auch vorgeschrieben sind


Nach der P001 ist diese Art zulässig, und wegen der Lüftungseinrichtungen würde ich aber auf jeden Fall die Fässer mit Ausrichtungspfeil versehen. Natürlich müssen die Verpackungen so im Fass gesichert sein, das sich ihre Lage während der Beförderung nicht verändern kann.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Verwendung von Fässern mit Entgasungsventil [Re: Entsorgerlein] #17086 25.06.2013 22:48
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King_Louie_21 Offline
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Hallo Entsorgerlein,

die BAM hat auf Ihrer Homepage Hinweise für die Verwendung zusammengesetzter Verpackungen veröffentlicht. Demzufolge müssen entweder exakt die bei der Bauartprüfung verwendeten Innenverpackungen benützt werden oder man verwendet Innenverpackungen im Einklang mit Absatz 4.1.1.5.1 ADR.

Die Innenverpackungem müssen bei Anwendung des Abs. 4.1.1.5.1 ADR unter anderem ein gleichartiges Leistungsniveau aufweisen, wie die bei der Bauartprüfung verwendeten Verpackungen. Genügen die alten Originalverpackungen der überlagerten Desinfektionsmittel noch diesem Anspruch?

Der Verwender einer zusammengesetzten Verpackung sollte sich in jedem Fall den Zulassungsschein und Prüfbericht vorher genau ansehen und auch prüfen, ob wegen des Entgasungsventils spezifische Einschränkungen vermerkt sind.

Nachdem die Umsetzung dieser BAM-Hinweise zu zusammengesetzten Verpackungen in der Entsorgungswirtschaft oft nicht so einfach möglich ist, nenne ich mal folgende Alternativen:
  • Verwendung einer Verpackung mit größeren Abmessungen eines geeigneten Typs und geeigneter Prüfanforderungen (Abs. 4.1.1.19.1 ADR)
  • Anwendung der Ausnahme 20 GGAV, Abfallgruppe 13.3; hier wären allerdings nur 60 L Kunststofffässer mit X-Codierung oder bestimmte IBC als Verpackung für die überlagerten Desinfektionsmittel möglich.
Schöne Grüße.

Re: Verwendung von Fässern mit Entgasungsventil [Re: King_Louie_21] #17087 01.07.2013 11:55
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Entsorgerlein Offline OP
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Hallo Gerald, hallo King_Louie_21

Vielen Dank für Ihre Antworten.
Ich hatte aus anderer Quelle noch den Verweis auf die 4.1.1.8 erhalten:

4.1.1.8 Wenn in einem Versandstück das Füllgut Gas ausscheidet (durch Temperaturanstieg oder aus anderen Gründen) und dadurch ein Überdruck entstehen kann, darf die Verpackung oder das Großpackmittel (IBC) mit einer Lüftungseinrichtung versehen sein, vorausgesetzt, das austretende Gas verursacht z.B. auf Grund seiner Giftigkeit, seiner Entzündbarkeit oder der freigesetzten Menge keine Gefahr.
Eine Lüftungseinrichtung muss eingebaut werden, wenn sich auf Grund der normalen Zersetzung von Stoffen ein gefährlicher Überdruck bilden kann. Die Lüftungseinrichtung muss so ausgelegt sein, dass das Austreten von flüssigen Stoffen sowie das Eindringen von Fremdstoffen in der für die Beförderung vorgesehenen Lage der Verpackung oder des Großpackmittels (IBC) unter normalen Beförderungsbedingungen vermieden wird.

Demnach würde ich folgern, dass die Verwendung eines Deckels mit Entgasungsventil nicht statthaft ist, wenn das Füllgut kein Gas ausscheidet.

Oder sehe ich das falsch?

Schöne Grüße

Entsorgerlein

Re: Verwendung von Fässern mit Entgasungsventil [Re: Entsorgerlein] #17088 02.07.2013 06:07
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King_Louie_21 Offline
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Ist die Verwendung der Verpackung für UN 1903 gemäß Zulassungsschein und Prüfbericht vorgesehen? Ist die Lüftungseinrichtung im Zulassungsschein als Bestandteil der Bauart explizit ausgewiesen?

Der nachträgliche Einbau einer Lüftungseinrichtung darf auch aus meiner Sicht nur dann erfolgen, wenn die Rahmenbedingungen des Unterabschnitts 4.1.1.8 ADR gegeben sind.

Schöne Grüße.


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