Guten Tag !
Bei einem Transport von UN 1789 Chlorwasserstoffsäure (Salzsäure) nach Holland wurde vom Abs. ein Unfallmerkblatt der Klasse 8 aber ohne Angabe der Verpackungsgruppe (II) mitgegeben.Laut Fahrzeugführer wird aber in Holland die Verpackungsgruppe auf dem Unfallmerkblatt von den Kontrollbehörden verlangt. In der ADR ( 5.4.3.1) wird nur die Klasse, UN-Nr.und die Bezeichnung des Gutes im Unfallmerkblatt verlangt.
Ist die Angabe der Verpackungsgruppe auf dem Unfallmerkblatt nun gefordert oder nicht ? wer kann mir weiterhelfen <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />