Ein Frächter sollte ca. 30.000 L Diesel in einer LKW-Lieferung nach X geschmuggelt haben, damit er dort von diesen Stützpunkt aus seine LKW betanken konnte und somit sich einiges an Kosten und Steuern sparen konnte.
Da dies geschmuggelt worden war, war der Transport auch nicht gekennzeichnet (-oder hat der Beförderer vermutlich das ganze als innerbetrieblicher Transport aufgefasst)
Nach Schätzungen sollte er so in den letzen Jahren mehrer Millionen Liter Diesel transportiert haben - das alles wohl nicht gekennzeichnet.

Zufälligerweise stritt an diesen Tag, wie ich dies erfahren habe, ein Fahrer aus unseren Betrieb mit einen Kontrollorgan über ein leeres! und gereinigtes! Gefahrengutgebinde wo die Bezettelung noch angebracht war bzw. er diese schwer entfernen konnte - er zahlte 21 EUR Bussgeld (für nix und wieder nix).

Ich will hier nun weder die Frächter oder die Behörden anprangern - dies sollte nur zeigen wie groß der Unterschied bei der Einhaltung der Vorschriften sein kann.
Wer nicht kennzeichnen will, der macht es nicht - und wer kennzeichnet, der kann viel falsch machen.



Have a nice day!