Re: Wassergefährdend
[Re: Kay Schmauder]
#17216
16.07.2013 08:37
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tiefflieger
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...Und ist es nicht so, wenn ein Stoff eine WGK aufweist er dann auch "Wassergefährdend" ist?... Im Zusammenhang mit dem erwähnten Verkehrszeichen wohl eher nicht, denn sonst dürfte diese Straße im Winter nicht mit Salz gestreut werden, da Kochsalz z.B. WGK 1 ist. Eigentlich landet jeder Stoff mindestens in WGK 1, wenn er nicht als Listenstoff in nicht wassergefährdend eingestuft ist. Somit müsste meiner Meinung nach das Verbot erst ab WGK 2 (=Wassergefährdend) greifen. Tante Google liefert dann noch das: Merkblatt Nr. 1.2/6, da wird ja einiges konkretisiert. Das Verkehrszeichen dürfte auch nur an wenigen Stellen auftauchen, denn dessen Verwendung ist doch stark eingeschränkt. Häufiger dürfte man das Schild 354, Wasserschutzgebiet vorfinden, welches ganz andere Rahmenbedingungen vorgibt.
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Re: Wassergefährdend
[Re: Kay Schmauder]
#17217
16.07.2013 11:16
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Gandalf
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Hallo Kay, Gut, bei manchen Lebensmitteln ist die Information nicht so toll, oder hat schon jemand eine WGK auf einer Milchtüte gesehen? Nein warum auch. Unter Nummer 1.2 der VwVwS heißt es: "Als nicht wassergefährdend im Sinne des § 19g Abs. 5 WHG werden bestimmt: d. Lebensmittel im Sinne des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes, soweit sie nicht in Anhang 2 aufgeführt sind," Und nein, Milch steht nicht im Anhang 2, ist also nicht wassergefährdend, egal was die Fische im Aquarium sagen. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" /> Gruß Gandalf
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Re: Wassergefährdend
[Re: sonnenblume85]
#17218
16.07.2013 15:39
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Gerald
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Hallo Sonnenblume, "bekomme ich etwas wassergefährdendes?" Das Zeichen 269 gab es nach StVO schon sehr lange, und nach Bußgeldkatalog war bei: Den ersten Verstoß mit 3 Punkten und 100 Euro und bei den zweiten Verstoß mit nochmals 3 Punkten, 250 Euro und 1 Monat Fahrverbot zu rechnen. Ob das jeden Verkehrsteilnehmer vor dem 01.04.2013 so bewußt war, denn da hatten wir ja die 0 Liter Reglung , was ich bezweifel. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" /> Da war bestimmt der Ein oder Andere schon mal auf dem Heimweg von Baumarkt, hatte vielleicht 10 Liter Terpentin dabei, und hätte bei den zweiten Verstoß einen Monat Fahrverbot bekommen. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/frown.gif" alt="" /> Da kann man jetzt als Privatperson schon etwas leichter an die Sache gehen, denn seit dem 01.04.2013 haben wir ja die 20 Liter Reglung .
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Wassergefährdend
[Re: tiefflieger]
#17219
16.07.2013 18:03
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King_Louie_21
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Eigentlich landet jeder Stoff mindestens in WGK 1, wenn er nicht als Listenstoff in nicht wassergefährdend eingestuft ist. Somit müsste meiner Meinung nach das Verbot erst ab WGK 2 (=Wassergefährdend) greifen. Hallo Tiefflieger, die Wassergefährdungsklasse (WGK) gibt einen unterschiedlichen Grad der Wassergefährdung an, von schwach bis stark. So wie ich das Verkehrszeichen 269 verstehe, gilt das Fahrverbot für alle Stoffe und Gemische, denen eine Wassergefährdungsklasse (WGK I, II oder III) zugewiesen wurde, außer sie sind anderweitig freigestellt, wie z.B. die Milch in Gandalfs Beitrag. Oder gibt es hierzu andere Hinweise? Schöne Grüße.
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Re: Wassergefährdend
[Re: King_Louie_21]
#17220
17.07.2013 08:24
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Gandalf
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Hallo King_Louie_21, Oder gibt es hierzu andere Hinweise? Mir nicht bekannt. Wassergefährdend ist wassergefährdend und für das Zeichen 269 ist der Grad der Gefährdung kein Ausschlusskriterium. Und die Einstufung der WGK richtet sich, wie schon genannt, nach der VwVwS in Verb. mit dem von dir genannten Leitfaden(auch wenn es sich um eine Verwaltungsvorschrift handelt). Dort sind in Anhang 1 alle "nicht wassergefährdenden Stoffe" aufgeührt. In der von dir bereits genannten DB rigoletto kann darüber hinaus recherchiert werden, ob weitere Stoffe/Gemische als nicht wassergefährdend durch das UBA/Kommission veröffentlicht wurden bzw. ob Stoffe/Gemische durch Selbsteinstufer gemeldet wurden. Gruß Gandalf
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Re: Wassergefährdend
[Re: Gandalf]
#17221
17.07.2013 10:30
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tiefflieger
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...Wassergefährdend ist wassergefährdend und für das Zeichen 269 ist der Grad der Gefährdung kein Ausschlusskriterium.... Die Wassergefährdungsklassen unterscheiden zwischen schwach wassergefährdend, wassergefährdend und stark wassergefährdend. Da allerdings in der straßenverkehrsrechtlichen Verordnung kein Hinweis auf die Definition erfolgt, ist der Begriff undefiniert. Allerdings vermute ich, dass hier die Wassergefährdungsklassen gemeint sind und somit greift die Regelung ab WGK 2 = wassergefährdend, denn genau die WGK trifft in der Regel auf die in der beispielhaften Auflistung angeführten Stoffe zu (Säuren/Laugen, Mineralöle usw.). Wie bereits in meinem letzten Beitrag angemerkt, dürfte das Zeichen auch nur an wenigen Straßen und für kurze Streckenabschnitte anzutreffen sein.
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Re: Wassergefährdend
[Re: tiefflieger]
#17222
17.07.2013 13:06
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Gandalf
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Hallo tiefflieger, wie du selbst sagst, ist es eine beispielhafte Aufzählung und entspricht dem Wortlaut aus § 19 g (5) WHG (Anm. WHG alt). Hier heißt es dann übrigens weiter, dass das BMU allgemeine Verwaltungsvorschriften erlässt, in denen die wassergefährdenden Stoffe näher bestimmt werden. In dieser VwVwS hießt es dann unter 2.1.1 "Wassergefährdend sind alle in Anhang 2 genannten Stoffe. Wassergefährdend sind ferner alle Stoffe, die aufgrund ihrer physikalischen, chemischen oder biologischen Eigenschaften nicht die in Anhang 3 Nr. 5 genannten Voraussetzungen für nicht wassergefährdende Stoffe erfüllen." Hier gibt es keine Unterscheidung zur Eigenschaft "wassergefährdend" und demzufolge kann nicht davon ausgegangen werden, dass erst Stoffe ab WGK 2 gemeint sind, wenn es um das Verbot nach Zeichen Nr. 269 geht. Gruß Gandalf
Zuletzt bearbeitet von Gandalf; 17.07.2013 15:45.
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Re: Wassergefährdend
[Re: Gandalf]
#17223
17.07.2013 14:50
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Kay Schmauder
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Hallo Gandalf,
das mit der VwVwS war mir bekannt, aber meine Fische können (konnten) nun mal nicht lesen... <img src="/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />
Und mein Sohn, damals 3 auch nicht... <img src="/ubbthreads/images/graemlins/mad.gif" alt="" />
Viele Grüße vom Bodensee
Kay Schmauder Gefahrgutbüro Schmauder
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Re: Wassergefährdend
[Re: Kay Schmauder]
#17224
17.07.2013 21:16
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Kay Schmauder
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Hallo Freunde der Wassergefährdungsklassen, Ich habe gerade einen kleinen Beitrag aus der schönen Gemeinde Holdorf von einem aufmerksamen Leser unseres Forums bekommen, dies möchte ich natürlich niemanden vorenthalten Milch Bach, das bingt mir meine Fische zwar auch nicht mehr zurück, aber wir sehen doch, dass Milch doch nicht soooooo gesund ist. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" />
Viele Grüße vom Bodensee
Kay Schmauder Gefahrgutbüro Schmauder
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Re: Wassergefährdend
[Re: Kay Schmauder]
#17225
18.07.2013 08:14
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Gandalf
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Hallo Kay, wie sagte schon der alte Paracelsus: "Alle Dinge sind Gift, und nichts ist ohne Gift; allein die Dosis machts, dass ein Ding kein Gift sei." <img src="/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" /> Da Unwissenheit zwar nicht vor Strafe schützt, dein Sohn aber wegen seines Alters nicht zur Rechenschaft gezogen werden kann, bleibst du wohl auf dem Schaden sitzen. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smirk.gif" alt="" /> Gruß Gandalf
Zuletzt bearbeitet von Gandalf; 18.07.2013 08:14.
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Wöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".
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LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
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