Verpackungsgruppe organische Peroxide ADR/IMDG
#1727
27.05.2004 14:04
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Chris Wilting
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Wenn ich ins ADR oder in den IMDG-Code sehe finde ich unter Verpackungsgruppe keine Angaben.
Immer wieder sehe ich, dass viele Versender unter Verpackungsgruppe nach ADR
keine Angabe machen, aber unter IMDG (auch IATA) eine Verpackungsgruppe angeben.
Gibt es eine Verpackungsgruppe bei organischen Peroxiden (5.2) ja, oder nein???
Warum wird der Unterschied bei einer Verpackungsgruppe gemacht (ADR IMDG)??
Hat sonst schon mal jemand dieses beobachtet?
MfG
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Re: Verpackungsgruppe organische Peroxide
[Re: Chris Wilting]
#1728
27.05.2004 15:42
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UHeins
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Organische Peroxide werden immer in die Verpackungsgruppe II eingestuft (2.5.3.3.3 + 4.1.7.1.1). Abweichend von sonstigen Gepflogenheiten dürfen aber keine "höherwertigen" Verpackungen aus Metall der VG I verwendet werden, um eine übermäßige Verdämmung zu verhindern. Das wird der Grund dafür sein, dass in der Stoffliste auf die Angabe der VG II bei Klasse 5.2 verzichtet wurde.
Stoffe der Klasse 5.2 werden nach dem Grad der von ihnen ausgehenden Gefahr 7 Typen zugeordnet (A-G). Die Zuordnung der Typen B-F steht in direktem Zusammenhang mit der zulässigen Höchstmenge je Verpackung.
Die zur Beförderung zugelassenen organischen Peroxide sind in einer eigenen Liste in 2.5.3.2.4 aufgeführt. Jedem Eintrag ist eine "Verpackungsmethode" (OP1-8) zugeordnet, die sich auf die Verpackungsanweisung P520 bezieht (Diese wiederum ist für Stoffe der Klasse 5.2 in der Stoffliste durchgängig vorgeschrieben).
----> Je geringer das Wissen, desto sicherer das Urteil <----
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Re: Verpackungsgruppe organische Peroxide
[Re: UHeins]
#1729
28.05.2004 13:00
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Chris Wilting
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Danke für die Antwort.
Eine klare Aussage im IMDG 2.5.3.3 In der Ausgabe von 2000 kann ich in der Gefahrgutliste (Kapitel 3) auch in Spalte 5 die Angabe der Verpackungsgruppe II finden. In der Ausgabe von 2002 wird nicht auf eine Angabe verzichtet, sondern dort steht ein (-) Strich. Was gilt??? Die Angabe in 2.5.3.3 oder Spalte 5???
Im ADR 4.1.7.1.1 finde ich die Aussage, dass Verpackungen für organische Peroxide der Verpackungsgruppe II entsprechen müssen. Nicht aber den Hinweis, dass organische Peroxide eine Verpackungsgruppe II haben.
Zur Arbeitserleichterung setzen wir beu uns eine Software ein, die automatisch das Feld für die Verpackungsgruppe ausfüllt. In dieser Datenbank ist bei organischen Peroxiden weder beim ADR oder IMDG eine Verpackungsgruppe eingetragen. Für mich stellt sich nun die Frage, lasse ich das Feld frei oder trage ich nur beim IMDG die Verpackungsgruppe II ein, oder nur beim ADR, oder bei beiden??? Wie schon gesagt, im IMDG 2.5.3.3 ist eine klare Aussage, aber steht im Widerspruch mit der Gefahrgutliste (-)
Was tun???
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Re: Verpackungsgruppe organische Peroxide
[Re: Chris Wilting]
#1730
29.05.2004 15:31
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UHeins
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Auf Anfrage hat Jochen Conrad von OTIF (Gefahrgutpreisträger 2003 und absoluter Vorschriften-Insider) folgende - hoffentlich abschließende - Antwort gegeben:
Gemäß RID/ADR und UN-Modellvorschriften sind organische Peroxide und übrigens auch selbstzersetzliche Stoffe der Klasse 4.1 keiner Verpackungsgruppe zugeordnet. Dies hängt damit zusammen, dass diese Stoffe abhängig von ihrem Gefahrengrad verschiedenen Verpackungsmethoden (siehe P 520) zugeordnet sind.
Aus diesem Grund ist in der Gefahrgutliste der UN-Modellvorschriften und in der Tabelle A des RID/ADR in der Spalte "Verpackungsgruppe" kein Eintrag vorhanden.
Warum nun aber in den Klassifizierungsvorschriften des IMDG-Codes unter 2.5.3.3.3 erwähnt ist, dass organische Peroxide der Verpackungsgruppe II zugeordnet sind, entzieht sich leider meiner Kenntnis. Da die Absatznummerierung der Klassifizierungsvorschriften im IMDG-Code mit der Nummerierung der UN-Modellvorschriften ansonsten übereinstimmt, befürchte ich, dass im Rahmen der Harmonisierung vergessen wurde, im IMDG-Code den Absatz 2.5.3.3.3 zu streichen.
Was nun die Dokumentation angeht, so würde ich mich in jedem Fall auf die Angaben in der [b]Gefahrgutliste[/b] stützen, d.h. [b]keine Angabe der Verpackungsgruppe[/b].
----> Je geringer das Wissen, desto sicherer das Urteil <----
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Re: Verpackungsgruppe organische Peroxide
[Re: UHeins]
#1731
03.08.2005 09:54
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Anonym
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Hallo Herr Heins, mittlerweile ist Ihre Antwort vom 29.05.2004 auch bei mir gelandet. Ich arbeite bei Finnlines in der Buchungsabteilung und habe gerade gestern wieder eine DGD, auf der die Verpackungsgruppe II fehlte abgelehnt. Als Antwort erhielt ich einen Ausdruck ihrer mail. Daraufhin habe ich alle Hebel in Bewegung gesetzt. Der Absatz im IMDG Code 2.5.3.3.3 ist nicht vergessen worden zu streichen. Es gilt weiterhin (auch im 32.Amdt.), dass organische Peroxide der Verpackungsgruppe II zuzuorden sind. Einen Vorteil hat aber die ganze Sache: ich bin auf dieses Forum aufmerksam geworden und finde es richtig klasse. Mit freundlichen Grüßen Birgit Ahrendt Customer Service Representative tel +49 (0)451 1507 372 fafx +49 (0) 4085421 Birgit.ahrendt@finnlines.de
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Wöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".
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LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
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