Hallo Herr Rorzyczka, Vorschriften zur Legerung von Gefahrstoffen finden Sie in der Gefahrstoffverordnung und den dazugehörigen Richtlinien. Desweiteren müssen Sie bei der Lagerung die Betriebssicherheitsverordnung beachten.
Mit freundlichem Gruß Willi Pape
Re: Lagerung von versandfertigem Gefahrgut#173428.05.200412:03