Hallo HoKo,
wenn flüssig, kannst Du gem. 3.1.3.2 ADR auch UN 1090 ACETON, GEMISCH oder ACETON, LÖSUNG angeben. Wenn fest, kann ggf. UN 3175 in Frage kommen. Der Unterschied zwischen einem festen und einem flüssigen Stoff wird in den Begriffsbestimmungen im Unterabschnitt 1.2.1 ADR definiert. In Deinem Fall könnte das Fließverhalten gem. Abschnitt 2.3.4 ADR ausschlaggebend sein.
Schöne Grüße.