Liebe Gefahrgutgemeinde,
leider werde ich diesbezüglich nicht fündig. Gibt es in der Schweiz Unterschiede gemäß den Pflichten der Verantwortlichen Personen zur GGVSEB, oder wurden die Pflichten der deutschen GGVSEB in der Schweiz übernommen.
Vielen Dank für eure Hilfe! Und ein schönes Wochenende im Voraus!