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ADR Schulungsbescheinigung #17351 09.08.2013 15:43
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Gerald Offline OP
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Hallo,
eigentlich war ich der Meinung, dass mit Einführung der neuen ADR-Card nach ADR 2013 in allen ADR-Staaten, diese in Frage der Gestaltung dem Absatz 8.2.2.8.3 bzw. 8.2.2.8.5 entspricht.

Leider scheint das nicht so zu sein. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/frown.gif" alt="" />

Denn im Gefahrguttransport-Vollzugserlass von Österreich unter http://www.bmvit.gv.at/verkehr/gesamtverkehr/gefahrgut/recht/aut/downloads/erlass20130703.pdf
steht dazu, das in Bulgarien der Scheckkarten-Schulungsnachweisen nicht im Einklang mit Absatz 8.2.2.8.5 ADR vorgegebenen System ist. Es wird zwar in Österreich zunächst bis 31.10.2013 bei betroffenen Lenkern und Beförderern von Sanktionen abzusehen, aber was wird danach und wie sieht dies in anderen ADR-Staaten aus? <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />

Ich hoffe, dass es nicht noch mehr Ausnahmen gibt. Da ist es schon von Vorteil, dass die ADR-Schulungsbescheinigungen auf Antrag von England auf folgender Seite

http://www.unece.org/trans/danger/publi/adr/adr_certificates.html.html

veröffentlicht werden, auch wenn zurzeit noch viele Lücken sind.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: ADR Schulungsbescheinigung [Re: Gerald] #17352 09.08.2013 17:45
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King_Louie_21 Offline
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Hallo Gerald,

die UNECE hat Bulgarien ja schon aufgefordert, die Schulungsbescheinigungen entsprechend anzupassen. Ob dies angesichts der aktuellen politischen Lage in Bulgarien von den dortigen Stellen mit oberster Priorität umgesetzt wird, kann ich nicht beurteilen. Jedenfalls würde es meinem Rechtsempfinden widersprechen, wenn der Fahrer deswegen benachteiligt wird, weil die Behörde seines Heimatlandes fehlerhafte Bescheinigungen austellt.

Im Protokoll der WP.15-Arbeitsgruppe zur 94. Sitzung im Mai 2013 ist unter Punkt 41 festgehalten, dass folgende Länder ihre ADR-Schulungsnachweise vorgestellt haben: Deutschland, Österreich, Belgien, Dänemark, Spanien, Russland, Finnland, Frankreich, Ungarn, Italien, Lettland, Litauen, Norwegen, Niederlande, Polen, Portugal, Tschechien, Rumänien, Vereinigtes Königreich, Slowakei, Schweiz, Türkei, Schweden. Diese Schulungsnachweise waren eine Zeit lang vor Sitzungsbeginn auch als informelle Dokumente auf der UNECE-Seite allgemein verfügbar, allerdings in relativ schlechter Qualität (pdf-Dateien). Es wurde beschlossen, dass die Vertragsstaaten Muster ihrer Schulungsnachweise im .jpeg oder .png Format dem UNECE-Sekretariat zur Verfügung stellen sollen, um sie auf der von Dir bereits bezeichneten Seite zu veröffentlichen und die Lücken werden sich dann füllen. Ich vermute, dass die informellen Dokumente deshalb zwischenzeitlich gelöscht wurden.

Außerdem wurde unter Punkt 42 des Protokolls festgehalten, dass die Datumsangaben zu den Positionen 4 und 8 des Schulungsnachweises genauso anzugeben sind wie in Abs. 8.2.2.8.5 ADR abgebildet (TT/MM/JJJJ). Der Schulungsnachweis ist weiß mit schwarzer Schrift auszufertigen. Die Sicherheitselemente im Hintergrund dürfen farbig sein. Auf der Rückseite sind die Positionsnummern "9." und "10." der Liste der Klassen voranzustellen, für die der Schulungsnachweis gültig ist. Zur Angabe der Staatsangehörigkeit des Inhabers (Position 5) darf auch eine allgemein bekannte Abkürzung verwendet werden.

Zu den bereits veröffentlichten Schulungsnachweisen kann man wieder spannende Fehlersuchspiele veranstalten, wie wir sie auch schon von "Fisch & Baum" kennen:
[*]Tschechien: falsches Datumsformat (4, 8)
[*]Serbien: fehlende vorangestellte Positionsnummern (9, 10)

Wunderbares, buntes Europa! Beförderer, Verlader oder Befüller müssen den Schulungsnachweis überprüfen, bevor sie einen Fahrer beschäftigen oder auf den Hof lassen. Braucht es ein Toleranzedikt durch die Obrigkeit, um solche minimalen Abweichungen hinzunehmen, oder geht's auch ohne?

Schöne Grüße.

Re: ADR Schulungsbescheinigung [Re: King_Louie_21] #17353 10.08.2013 19:32
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Gerald Offline OP
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Hallo King_Louie_21,

Antwort auf
Wunderbares, buntes Europa! Beförderer, Verlader oder Befüller müssen den Schulungsnachweis überprüfen


Genau das ist für mich das Problem.
Im ADR unter Unterabschnitt 7.5.1.1 steht was zum Thema Kontrolle und in Unterabschnitt 7.5.1.2 zum Thema Unzulässigkeit der Beladung und in Deutschland in der GGVSEB in den entsprechenden Paragrafen, die Pflichten der Verantwortlichen.

Die nach ADR 2011 vorgeschrieben Bescheinigungen unterscheiden sich in Farbe und Form in fast allen 48 ADR-Staaten. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />

Durch das ADR 2013 sollte dieser Umstand zum Positiven verändert werden, und der Weg bis zu dieser Lösung war von Steinen bestückt, welche beseitigt werden mussten. Das ist zwar gelungen, und hat seinen Niederschlag im ADR 2013 gefunden.
Nur leider schein die Umsetzung in den ADR Staaten nicht so zu funktionieren, wie sich die Mehrheit es gedacht hat. Es sollte ja für die Verantwortlichen nach ADR/GGVSEB sowie die mit der Kontrolle beschäftigten einfacher werden.

Nun kann man nur hoffen, dass die UNECE dieses noch auf die Reihe bekommt. Denn sonst hätte man sich die Änderung auch sparen können!
Das kann man natürlich auch anders sehen, aber bei den Unterweisungen nach Kapitel 1.3 u.ä. tauchen dann Fragen von den Verantwortlichen genau dazu auf.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: ADR Schulungsbescheinigung [Re: Gerald] #17354 10.08.2013 20:14
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King_Louie_21 Offline
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Hallo Gerald,

jetzt habe ich noch ein bisschen geblättert. Eigentlich könnten wir uns doch beruhigt zurücklehnen; in Unterabschnitt 8.2.1.6 ADR heißt es: «Jede Schulungsbescheinigung nach den Vorschriften dieses Abschnitts, die von der zuständigen Behörde einer Vertragspartei in Übereinstimmung mit Unterabschnitt 8.2.2.8 ausgestellt wurde, muss während ihrer Geltungsdauer von den zuständigen Behörden der anderen Vertragsparteien anerkannt werden.» Wenn die UNECE die Schulungsbescheinigung eines Landes auf der von Dir genannten Seite veröffentlicht, dann sollte das doch hoffentlich ein ausreichendes Gütesiegel sein.

Farblich werden sich die Schulungsbescheinigungen auch weiterhin unterscheiden. Grundsätzlich müssen sie weiß sein, aber die Sicherheitselemente dürfen auch farbig dargestellt werden. Allerdings ist anscheinend nirgendwo definiert, wie hoch der Anteil dieser farbigen Sicherheitselemente auf der "Scheckkarte" sein darf.

Das österreichische BMVIT hält bulgarische Schulungsnachweise für inakzeptabel. Die IHK Frankfurt/Main warnt vor bestimmten türkischen Schulungsbescheinigungen. Und die IHK Schwaben rät dringend von gefälschten Schulungsbescheinigungen einer deutsch-rumänischen Fachberatung ab. Wär' vielleicht nicht schlecht, wenn sich eine Stelle finden würde, die Fälschungen bzw. ungültige Bescheinigungen zentral und systematisch sammelt und bekanntmacht.

Schöne Grüße.

Zuletzt bearbeitet von King_Louie_21; 11.08.2013 20:13.
Re: ADR Schulungsbescheinigung [Re: King_Louie_21] #17355 13.08.2013 06:54
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King_Louie_21 Offline
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Hallo Gefahrgutkolleg(inn)en,

unsere deutsche Erika hatte gestern Geburtstag; nachträglich noch alles Gute! <img src="/ubbthreads/images/graemlins/cool.gif" alt="" />

Erika, pass bloß auf, wenn Du demnächst mal nach Österreich musst, denn da haben sie ganz scharfe Hunde! <img src="/ubbthreads/images/graemlins/ooo.gif" alt="" /> Deine Schulungsbescheinigung entspricht nämlich auch nicht dem vorgeschriebenen Muster. Dem Boris aus Bulgarien wollen sie deswegen schon ein Einreiseverbot erteilen. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/shocked.gif" alt="" />

Vielleicht hat die IHK der Erika zum Geburtstag bereits eine neue Schulungsbescheinigung ausgestellt. Ja, die deutsche Pünktlichkeit «.» ist keine Tugend mehr, es braucht tatsächlich den europäischen Balken «/» im Auge des Betrachters. Die Angabe des Geburts-/Gültigkeitsdatums in der vorgegebenen Reihenfolge genügt anscheinend nicht (zweistellig beim Tag und Monat, vierstellig beim Jahr), die Ziffern müssen unbedingt auch durch einen Querstrich «/» getrennt werden. So schreibt es jedenfalls Herr Conrad, der in Genf hautnah am Geschehen dran ist, in der «gefährlichen Ladung» vom August 2013 auf Seite 34.

Ist Deutschland Musterknabe und stampft die IHK Musterstadt jetzt die Schulungsbescheinigung unserer Erika Mustermann und auch alle anderen ein? Ist das ernsthaft so gemeint? <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />

Schöne Grüße.

Re: ADR Schulungsbescheinigung [Re: King_Louie_21] #17356 21.08.2013 15:57
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UHeins Offline
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Jochen Conrad hat mich ermächtigt, seinen Kommentar hier wie folgt zu posten:

[i]Wie im zitierten Artikel der Gefährlichen Ladung erwähnt, hat die WP.15 die verschiedenen nationalen Muster gesichtet und dabei festgestellt, dass einige Muster von der in Absatz 8.2.2.8.5 geforderten Darstellung abweichen. Diese Darstellung, insbesondere die Angaben von Nummern anstelle von Texten, wurde im Übrigen gewählt, um weitestgehend auf fremdsprachige Texte verzichten zu können und damit die Kontrolle in den verschiedenen ADR-Mitgliedstaaten zu erleichtern.

Die WP.15 kann selbstverständlich keine Verfügung erlassen, dass ADR-Bescheinigungen, die der vorgeschriebenen Darstellung nicht entsprechen, zurückgezogen und ersetzt werden müssen. Auf der anderen Seite muss aber auch verhindert werden, dass Fahrzeugführer, die von ihren nationalen Verwaltungen mit nicht vorschriftenkonformen Bescheinigungen ausgestattet wurden, mit Bußgeldern belegt werden.

Die Schweiz hat für die nächste Tagung der WP.15 ein [url=http://www.unece.org/fileadmin/DAM/trans/doc/2013/dgwp15/ECE-TRANS-WP15-2013-14f.doc]Dokument[/url] eingereicht, das eine Übergangsbestimmung zum Ziel hat, mit der nicht vorschriftenkonforme Bescheinigungen bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden dürfen.

Unabhängig davon sollen, wie ebenfalls im Artikel der Gefährlichen Ladung erwähnt, auf der Website der UNECE die Muster aller in den ADR-Vertragsstaaten verwendeten Schulungsbescheinigungen veröffentlicht werden.[/i]



----> Je geringer das Wissen, desto sicherer das Urteil <----
Re: ADR Schulungsbescheinigung [Re: UHeins] #17357 21.08.2013 20:45
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Gerald Offline OP
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Hallo Herr Heins,
das ist doch mal eine Ansage. Besten Dank. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smile.gif" alt="" />

Antwort auf
auf der Website der UNECE die Muster aller in den ADR-Vertragsstaaten verwendeten Schulungsbescheinigungen veröffentlicht werden.


Auch hier denke ich, dass der Vorschlag von England uns alle weiter bringt, und wenn dann die Seite http://www.unece.org/trans/danger/publi/adr/adr_certificates.html.html mit Leben gefüllt ist.

Dann kann jeder, der mit der Kontrolle der Schulungsbescheinigung zu tun hat, nachsehen.

Das wird auf jedem Fall einfacher, wie an die noch gültigen ADR-Bescheinigungen nach ADR 2011. Ich habe eine gewisse Zeit gebraucht bis ich alle 48 verschiedenen Bescheinigungen zusammen hatte. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/shocked.gif" alt="" />


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: ADR Schulungsbescheinigung [Re: Gerald] #17358 13.01.2015 17:11
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Gerald Offline OP
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Hallo,

unter dem Link http://www.unece.org/trans/danger/publi/adr/adr_certificates.html

hat sich in der letzten Zeit einiges getan. Es sind neue Muster der ADR-Schulungsbescheinigung dazu gekommen, und so langsam aber sicher füllt sich die Seite. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" />


Gruss aus Unterfranken

Gerald

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