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Zuordnung von UN-Nummern #17443 27.08.2013 11:46
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Horst2411 Offline OP
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Schönen guten Tag zusammen,

bezgl. der Zuordnung folgender Mischung befinde ich mich mit meinem Geschäftspartner in der Diskussion und komme nicht weiter.

70 Gew.% n-Pentan ( UN -Nr. 1265 ) zusammen mit 30 Gew. % Cyclopentan ( UN-Nr. 1146 ).
Er ist der Meinung , das hier weiterhin mit der UN-Nr. 1265 gearbeitet werden kann.
Ich hingegen vertrete im Zusammenhang mit Kap. 2.1.3 die Ansicht, das in diesem Fall eine n.a.g. Sammeleintragung, hier UN-Nr. 3295, verwendet werden muss.

Wie seht Ihr das?

Horst2411

Re: Zuordnung von UN-Nummern [Re: Horst2411] #17444 27.08.2013 12:33
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King_Louie_21 Offline
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Hallo Horst,

Deine Ansicht, dieses Gemisch gem. Abschnitt 2.1.3 ADR als UN 3295 zu klassifizieren, teile ich. Wenn ich mich an den Chemieunterricht erinnere, dann handelt sich um zwei unterschiedliche Stoffe: n-Pentan ist ein aliphatischer Kohlenwasserstoff mit der Summenformel C5H12, wohingegen Cyclopentan ein cyclischer Kohlenwasserstoff mit der Summenformel C5H10 ist.

UN 1265 (Pentane) ist eine Einzeleintragung für Stoffe mit der Summenformel C5H12 und kann aus meiner Sicht nicht als Gattungseintragung für Stoffe, die irgendwo "Pentan" in der Bezeichnung führen, verwendet werden.

Schöne Grüße.

Re: Zuordnung von UN-Nummern [Re: Horst2411] #17445 27.08.2013 12:55
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GG1 Offline
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Hallo Horst,

ich sehe das wie King Louie 21,

die beiden Stoffe sind unter eigenen UN Nummern namentlich genannt, daher geht nur eine Sammelposition. Also würde ich auch zu UN 3295 greifen.

Grüße
GG1

Re: Zuordnung von UN-Nummern [Re: Horst2411] #17446 27.08.2013 13:13
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Achtung! 1265 ist nicht n-Pentan,sondern Pentane. Da auch Cyclopentan ein Pentan ist passt 1265 und es kommt auf den Dampfdruck an ob bei 1265 VG I oder VG II zutrifft. Es ist jedenfalls der genaueste Eintrag zu verwenden!

Re: Zuordnung von UN-Nummern [Re: DFK] #17447 27.08.2013 13:29
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Horst2411 Offline OP
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Danke für Eure schnelle Reaktion.
Bezgl. " Pentane " muss man wissen, das es unter dieser Bezeichnung nur die Untergruppen N-, Iso- und Neopentan gibt. Cyclopentan zählt folglich NICHT zu den Pentanen.

Re: Zuordnung von UN-Nummern [Re: Horst2411] #17448 27.08.2013 13:47
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Hallo Horst,

da möchte ich Dir widersprechen: Chemisch gesehen gibt es die Gruppe der gesättigten C5 Kohlenwasserstoffe. Die cyclischen Kohlenwasserstoffe sind eine Untergruppe der Kohlenwasserstoffe, genauso wie die unverzweigten bzw. verzweigten. Neopentan ist ein Gas und hat daher eine eigene UN Nummer. Bei UN 1265 gibt es VG I + II, sprich Isopentan und n-Pentan. Cyclopentan hat ebenfalls eine eigene UN Nummer: UN 1146.

Grüße
GG1

PS Was man aber wissen muß: Die cyclischen Kohlenwasserstoffe haben eine andere Summenformel als die kettenförmigen Kohlenwasserstoffe.

Zuletzt bearbeitet von GG1; 27.08.2013 13:56.
Re: Zuordnung von UN-Nummern [Re: Horst2411] #17449 28.08.2013 12:53
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Jedenfalls kann und muß ein vorhandener Eintrag für verschiedene Pentane bzw. Gemische (Pentane) verwendet werden, auch wenn für eine Komponente (Cyclopentan) ein eigener Eintrag existiert. Dafür gibt es ja viele Beispiele.

Zuletzt bearbeitet von DFK; 28.08.2013 12:57.
Re: Zuordnung von UN-Nummern [Re: DFK] #17450 28.08.2013 15:14
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Hallo DKF,

wie meinst Du das? Wir sind der Meinung, daß UN 3295 verwendet werden muß.

Grüße
GG1

Re: Zuordnung von UN-Nummern [Re: DFK] #17451 28.08.2013 22:37
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Hallo DFK,

irgendwie habe ich den Eindruck, dass wir die Eintragung UN 1265 (Pentane) in der Stoffliste unterschiedlich verstehen. Letztendlich geht es wohl um folgende Frage: Handelt es sich bei UN 1265 um eine Einzeleintragung oder um eine Sammeleintragung im Sinne des Unterabschnitts 2.1.1.2 ADR?

Einzeleintragungen können gemäß 2.1.1.2 A ADR auch verschiedene Isomere eines Stoffs mit gleicher Summenformel abdecken. Insofern betrachte ich UN 1265 (Pentane) als Einzeleintragung für flüssige Isomere mit der Summenformel C5H12 (n-Pentan, Isopentan). Cyclopentan hat eine andere Summenformel und wird unter der Einzeleintragung UN 1146 geführt.

Gemäß der Hierarchie in Unterabschnitt 2.1.2.5 ADR ist für ein nicht namentlich genanntes Gemisch zunächst zu prüfen, ob eine Gattungseintragung (2.1.1.2 B ADR) vorliegt; ansonsten ist die am besten zutreffendste spezifische n.a.g.-Eintragung (2.1.1.2 C ADR) oder, falls das auch nicht möglich ist, eine allgemeine n.a.g-Eintragung (2.1.1.2 D ADR) zu wählen. Für eine Mischung zwischen n-Pentan und Cyclopentan komme ich deshalb zu dem bereits weiter oben erwähnten Ergebnis UN 3295 (KOHLENWASSERSTOFFE, FLÜSSIG, N.A.G.) als Sammeleintragung, die dieses Gemisch am besten beschreibt.

Schöne Grüße.

Re: Zuordnung von UN-Nummern [Re: King_Louie_21] #17452 04.09.2013 08:19
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Tatsi Offline
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Hallo,

schöne Diskussion. Aber Chemie und Gesetz lassen sich nunmal nicht so einfach unter einen Hut bringen.
Ich habe kein Problem die o. g. Mischung als Pentane zu klassifizieren, da:

- 70 % Pentan enthalten sind (leider ohne Angabe der VG)
- sich die Gefahr nicht ändert (brennbarer flüssiger Stoff)
- sich meiner Einschätzung nach die gefährlichen Eigenschaften (Fp < 0 Grad, Sdp > 35 Grad - Einschränkung! siehe VG) kaum ändern werden

Aber vor allem:
- Pentan eine genauere Beschreibung garstellt, und so
- hilfreicher für alle Beteiligten incl. Hilfskräfte bei Unfällen ist

Gruß
Tatsi

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