Hallo ThomasH,
ich würde beim Ersteller des Sicherheitsdatenblattes versuchen zu erfahren, wieso das Produkt nicht als Gefahrgut ( im Sinne der Transportvorschriften ) eingestuft ist. Über die Kennzeichnung bei bis zu 5kg bzw. mehr als 5kg muss sich der Anwender erst Gedanken machen, wenn das Produkt als Gefahrgut einzustufen ist. Bis 5 kg/l ( Kennzeichnung Fisch u. Baum ) müsste bei Gefahrgut nicht gekennzeichnet werden. Aber der Gefahrzettel Muster 9 wäre anzubringen.
Deswegen mein Vorschlag, erst einmal Recherche beim Hersteller bzw. Ersteller des Sicherheitsdatenblattes.
Freundliche Grüße
Wolfgang