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Beförderungspapier #17498 03.09.2013 20:05
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MasterTom2013 Offline OP
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Guten Abend,

ich möchte hier einmal eine kurze Frage stellen, obwohl ich meine die Antwort zu kennen - wenn ich richtig liegen sollte wäre es praktisch eine Bestätigung.

Beispiel:

Wenn ein Handels-Unternehmen, welches Reinigungsmittel, die dem ADR unterliegen, direkt an den Endverbraucher verkauft, wo der Kunde es im Unternehmen direkt abholt, wird doch kein Beförderungspapier benötigt, oder!?

Wenn ich als weiterer Händler mit eigenem Fahrzeug bei diesem Handels-Unternehmen Reinigungsmittel, die dem ADR unterliegen, abholen lasse, wird ein Beförderungspapier benötigt, oder!?

Die 1000 Punkte Grenze, ist eine andere Sache, die dürfte sowieso nicht überschritten werden, da die Fahrzeuge nicht entsprechend ausgerüstet sind und die Fahrer keine Schulungsbescheinigung besitzen.
Es geht hier nur darum, Beförderungspapier ja oder nein.

Ich würde sagen ja.

Vielen Dank für die Unterstützung...

Re: Beförderungspapier [Re: MasterTom2013] #17499 03.09.2013 22:10
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King_Louie_21 Offline
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Hallo Master Tom,

Deine Fragen möchte ich wie folgt beantworten:


Antwort auf
Wenn ein Handels-Unternehmen, welches Reinigungsmittel, die dem ADR unterliegen, direkt an den Endverbraucher verkauft, wo der Kunde es im Unternehmen direkt abholt, wird doch kein Beförderungspapier benötigt, oder!?
Mit Endverbraucher meinst Du Privatpersonen? Dann greift die Freistellung gem. 1.1.3.1 a) ADR. Wenn die dort genannten Bedingungen eingehalten werden, unterliegt die Beförderung nicht dem ADR und mithin ist dann auch kein Beförderungspapier erforderlich. Anlage 2 Nr. 2.1 a) GGVSEB legt außerdem fest, dass für solche Transporte von Privatpersonen die Höchstmengen gem. 1.1.3.6 ADR nicht überschritten werden dürfen.


Antwort auf
Wenn ich als weiterer Händler mit eigenem Fahrzeug bei diesem Handels-Unternehmen Reinigungsmittel, die dem ADR unterliegen, abholen lasse, wird ein Beförderungspapier benötigt, oder!?
Gemäß Nr. 2.1 Ausnahme 18 GGAV gilt innerdeutsch bis zum 30.06.2015 eine Befreiung vom Beförderungspapier, wenn die Höchstmengen in 1.1.3.6 ADR nicht überschritten werden und die Versandstücke nicht an Dritte zur Beförderung übergeben werden. Wird ein Dritter (jemand, der nicht zur eigenen Firma gehört) mit der Beförderung beauftragt, ist ein Beförderungspapier erforderlich. Grenzüberschreitend muss immer ein Beförderungspapier ausgestellt werden.


Bei entsprechend kleinen Versandstücken in einer zusammengesetzten Verpackung kann auch die Freistellung für begrenzte Mengen in Anspruch genommen werden, wenn die Vorschriften des Kapitels 3.4 ADR beachtet werden. Dann ist ebenfalls kein Beförderungspapier erforderlich; es genügt ein Hinweis in nachweisbarer Form auf die Bruttomasse (3.4.12 ADR). Weitere Informationen zu Freistellungen, die in diesem Zusammenhang interessant sein können, bietet der VCI-Leitfaden «Beförderung gefährlicher Güter im PKW/Kombi»


Schöne Grüße.

Re: Beförderungspapier [Re: King_Louie_21] #17500 04.09.2013 10:03
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MasterTom2013 Offline OP
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Vielen Dank für die Antwort!


Mit Endverbraucher waren Privatpersonen gemeint.

In dem anderen Fall ist dann ja erst einmal nur darauf zu achten, dass die Höchstmengen nicht überschritten werden und keine Dritte im Spiel sind, dann passt es.


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