Gefahrgut-Foren.de
vorheriges Thema
nächstes Thema
Thema drucken
ICAO TI #1752 09.06.2004 13:28
A
Anonym
Nicht registriert
Anonym
Nicht registriert
A
Fuer alkoholische Getränke gibt es ein hoechstwert von 70 % Alkoholgehalt als Fluggepäck. Nach welcher Gefahranalyse ist dieser Grenzwert festgelegt?
Wie bekannt ist "flambieren" schon bei 40 % möglich. Wäre nicht der Flampunkt des Gemisches eine bessere Kriterium?

Re: ICAO TI #1753 12.06.2004 13:27
Registriert: Oct 2003
Beiträge: 390
Kay Schmauder Offline
Großmeister
Offline
Großmeister
Registriert: Oct 2003
Beiträge: 390
Hallo Herr Jansson,

diese Güter oder Bestimmungen für Gefahrgüter, die durch Passagiere oder
Besatzungsmitglieder befördert werden, Tabbelle 2.3A DGR, ist oder besser kann nicht so differenziert werden, stellen Sie sich mal folgendes Beispiel vor;

Ein Pagagier steht am Check-in und hat eine Flasche Jack Daniels in der Hand (-tasche) und die Lady am Schalter sagt zu Ihm "ja klar, können Sie die mitnehmen", während hinter diesem Pagagier der nächste steht logischerweise auch mit einer Flasche in der Hand (-tasche), aber diesmal ein Johny Walker und diese Person am Check-in Schalter sagt: "Ja sind Sie des Wahnsinns, was Sie da in der Handtasche haben ist im Flugverkehr absolut verboten, das Zeug brennt wie Zunder, niemals lasse ich Sie damit in den Flieger."

Ich kann Ihnen versichern, es ist schon schwer genug einem gewöhnlichen Pagagier diese Regelung nach Tab. 2.3A schonend beizubringen, warum er oder Sie nur ein Feuerzeug mitnehmen darf, oder Oma keine Druckzylinder für den Sahnespender in der Finka auf Mallorca mitnehmen darf.

Diese Tabelle ist meiner Meinung nach auch nur ein kleines Entgegenkommen der ICAO, IATA um den gewöhnlichen Fluggast nicht zuzumuten all seine Kosmetikartikel, Medikamente oder Schlepptopbatterien am Zielort neu zu beschaffen, so wie in der ADR die Sache mit dem Tank des Autos, der gewöhnliche Autofahrer brauch auch keinen ADR Schein.

Grüße vom Bodensee

Kay Schmauder


Viele Grüße vom Bodensee

Kay Schmauder
Gefahrgutbüro Schmauder
Re: ICAO TI [Re: Kay Schmauder] #1754 14.06.2004 13:02
Registriert: Mar 2002
Beiträge: 199
Anderl Offline
Veteran
Offline
Veteran
Registriert: Mar 2002
Beiträge: 199
Hallo zusammen,

denke auch, dass hier eine Möglichkeit geschaffen wurde, den Duty Free Verkauf von Alkoholika und Parfum zu legalisieren.
Mit dem Flammpunkt ist es auch so eine Sache. Eine 5%-ige (Gew-%) Ethanol-Lösung hat einen Flp. von 60 °C, wäre demnach schon Gefahrgut. Nach A58 sind Lösungen mit weniger als 24 Vol-% kein Gefahrgut, was vom Flammpunkt sicher nicht gerechtfertigt wäre.
Alkohol nimmt eben doch eine Sonderstellung in unserer Gesellschaft ein.


Freundliche Grüße
Josef Anderl

Absolute Sicherheit gibt es nie - auch nicht mit Security!

Kostenloser Gefahrgut-Newsletter

Wöchentlicher Gefahrgut-NewsletterWöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".

Suche

Aktuell wird diskutiert
Ausnahme 18 GGAV
von M.A.T. - 14.12.2025 14:20
Trockeneisversand auf der Straße
von Gerald - 14.12.2025 13:53
"Overpack used" - 8.1.6.9.2 / Schritt 7.
von alexbla - 12.12.2025 11:25
Produkttipps

Präsentiert von
ecomed SICHERHEIT und Storck Verlag Hamburg
Marken der ecomed-Storck GmbH
www.ecomed-storck.de
Foren-Regeln | Impressum | Datenschutz | Newsletter | Datenschutz-Einstellungen
Powered by UBB.threads™ PHP Forum Software 7.7.3