Hallo Herr Blum,
es gibt kein Verbot der "Überkennzeichnung", sprich Karton mit Gefahrgutaufkleber ohne Gefahrgutinhalt.
Aber stellen Sie sich mal vor, dass Fahrzeug wird kontrolliert. Wenn der Beamte die Kartons sieht, wird er als erstes nach den Beförderungspapieren usw. fragen. Diese sind dann natürlich nicht vorhanden, da es sich ja nicht um Gefahrgut handelt. Schon gibt es mit Sicherheit eine Verzögerung beim Transport.
Oder noch schlimmer, das Fahrzeug verunglückt und die Feuerwehr sieht die Gefahrgutaufkleber. Dann wird erst einmal die ganze Sicherheitskette aufgefahren und das alles für nichts.
Also, es ist zwar nicht verboten, aber auch nicht ratsam.