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Re: ADR-Einstufung im GHS berechnen? [Re: King_Louie_21] #17596 21.07.2016 15:51
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Ich hole mal einen älteren Thread hervor mit einer ähnlichen Frage. Es geht um Ammoniak-Lösungen.

Hier erst mal Angaben der BAM:
1336-21-6
https://www.dgg.bam.de/quickinfo/#list


>10% - 35% Ammoniaklösung: UN 2672
>35% - 50% Ammoniaklösung: UN 2073
>50% Ammoniaklösung: UN 3318

Ich habe nun ein SDB eines Hersteller bekommen mit 9% Ammoniak. Relevante Kennzeichnung des SDB: H314 1B
Gefahrgut: entfällt

Mein Programm erechnet mir aber flüssige, ätzende Lösung UN 1719 Verpackungsgruppe II. Ich denke mal aufgrund der CLP Einstufung auf Gefahrstoffseite.

Frage: Was ist richtig, kein Gefahrgut bei <10% Ammoniaklösung (werde aus der BAM Seite nicht ganz schlau, die sagen Klasse 8 und keine UN Nummer https://www.dgg.bam.de/quickinfo/show/vktnaoxdqwihkut7cu2377gvi4 ???)

Danke <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smile.gif" alt="" />

Re: ADR-Einstufung im GHS berechnen? [Re: Antarion] #17597 22.07.2016 09:00
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Ah, hab gerade Sondervorschrift 543 gelesen. Ammoniaklösungen unter 10% Amm...unterliegen nicht dem ADR

<img src="/ubbthreads/images/graemlins/smile.gif" alt="" />

Re: ADR-Einstufung im GHS berechnen? [Re: Antarion] #17598 22.07.2016 09:11
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Hallo Antarion,

zur Berechnung der Klasse 8 darf im ADR, wie auch in allen anderen Gefahrguttransportvorschriften, die Klassifizierung der Inhaltsstoffe nicht herangezogen werden. Zur Zeit sieht die UN-Modellvorschrift einzig Tests am Stoff oder Artikel vor. Das ist ein klarer Unterschied zum GHS, wo es Kalkulationsmodelle für diesen Fall gibt.
Seit nunmehr 8 Jahren versucht die Industrie diese Situation zu ändern. Zur Zeit finden eine interessante Diskussion bei den vereinten Nationen dazu statt und des sieht so aus als ob sich in den nächsten Jahren etwas ändern könnte.

Für den konkreten Fall ist das Gemisch als solches auf Korrosivität zu testen, um die Klasse und Packgrupe zu ermitteln.
Falls das nicht möglich ist (keine Zeit, kein Testlabor) bleibt natürlich immer die Möglichkeit einer Überklassifizierung zum Schutze der Menschen, Güter und Umwelt. Da musst Du entscheiden, was Dir lieber ist.

Alleine auf Basis des GHS ist eine Klassifizierung von Gemischen als Klasse 8 nicht möglich.


Mit freundlichen Grüßen
Marco66
Re: ADR-Einstufung im GHS berechnen? [Re: Marco66] #17599 22.07.2016 09:50
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M.A.T. Offline
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Hallo, den Ausschluß bis 10 % kann ich bestätigen. Zusätzlich der Hinweis, daß die EU-Ausstufung (!) dann übertragen werden kann, wenn es nur um die Klasse 8 geht und Stahl/Alu nicht geätzt werden (2.2.8.1.9 ADR). Das heißt aber nicht, daß im Umkehrschluß eine EU-Einstufung des Einzelstoffes übernommen werden kann, sondern da greift was Marco66 schreibt (2.2.8.1.6 ADR).
Die verlinkte BAM-Seite gibt zwar eine UNNR (was ich nicht ganz logisch finde aber wohl in der Struktur der Datenbank begründet ist), sagt aber auch "Unterliegt nicht dieser Vorschrift".
Ihre Konzentration ist also nicht Kl. 8.
Gruß
M.A.T.

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