Guten Tag,
ich bin neu hier und habe eine Frage zur UN 2037 im Seeverkehr.
Folgende Situation:
Es handelt sich um 8 kg UN 2037 GEFAESSE, KLEIN, MIT GAS
ADR: Klasse 2, Gefahrzettel je nach Klassifizierungscode
z.B. Klassifizierungscode 5F = Gefahrzettel 2.1
Im IMDG-Code gibt es bekannterweise nur die Angabe auf die Klasse
2 in der Gefahrgutliste.
Die Frage: was für eine Klasse ist auf der IMO-Erklärung
anzugeben?
Klasse 2 oder Klasse 2.1?
Nach SV 303 würde ich 2.1 auf die IMO-Erklärung schreiben.
Was meint ihr?